Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz, Gewichtung 20 %; der Auftraggeber bewertet den in Anlage 4 zum Teilnahmeantrag anzugebenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsatz (Projektmanagementleistungen bei Software-Rolloutprojekten für die deutsche öffentliche Verwaltung) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Durchschnittswert ermittelt sich durch Addition der Umsätze (netto) je Geschäftsjahr, dividiert durch die Anzahl der Geschäftsjahre (3). Ein Bewerber kann bei diesem Kriterium maximal 20 Punkte gemäß nachfolgender Punktebewertungsmethode erzielen: Ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe der Mindestumsatzhöhe von netto 5 Mio. EUR wird mit 0 Punkten bewertet (Mindestumsatzhöhe). Ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe von netto 40 Mio. EUR oder mehr wird mit den maximal erreichbaren 20 Punkten bewertet (Höchstumsatzhöhe).
Alle zwischen der Mindest- und der Höchstumsatzhöhe liegenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsätze der einzelnen Bewerber werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.
2. unternehmensbezogene Referenzen, Gewichtung 80 %; die mit Anlage 5 zum Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen werden anhand ihres Grads der Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen bewertet. Bei dem Kriterium „Referenzen“ können die Bewerber insgesamt 80 Punkte (maximal 20 Punkte je Referenz) erzielen. Für den Fall, dass ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vorlegt, bewertet der Auftraggeber alle Referenzen, zieht jedoch für die Punkteberechnung nur die 4 am besten bewerteten Referenzen heran. Die Beurteilung der unternehmensbezogenen Referenzen erfolgt jeweils individuell. Hierbei legt der Auftraggeber nachfolgende Unter-/Unterkriterien und Punktebewertung zugrunde:
(a) Leistungsinhalt: (aa) Software-Rolloutprojekt im SAP HCM-Umfeld, d. h. Einführung einer Software, bei der SAP HCM das führende System ist: 6 Punkte; (bb) Software-Rolloutprojekt im SAP-Umfeld, d. h. Einführung einer Software, bei der SAP das führende System ist: 3 Punkte; (cc) sonstiges Software-Rolloutprojekt: 0 Punkte;
(b) Verantwortung und Komplexität:
(aa) eigenständige oder federführende Multiprojektmanagementberatung: 3 Punkte;
(bb) Multiprojektmanagementberatung im Rahmen eines Konsortiums oder als Nachunternehmer: 2 Punkte;
(cc) eigenständige oder federführende Projektmanagementberatung: 1 Punkt;
(dd) Projektmanagementberatung im Rahmen eines Konsortiums oder als Nachunternehmer: 0 Punkte;
(c) Umfang der Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt:
(aa) größer 2 000 Personentage: 3 Punkte;
(bb) kleiner/gleich 2 000 Personentage: 2 Punkte;
(cc) kleiner/gleich 1 000 Personentage: 1 Punkt;
(dd) kleiner/gleich 100 Personentage: 0 Punkte;
(d) Anzahl der unmittelbar vom Rollout umfassten Arbeitsplätze:
(aa) größer 2 000 Arbeitsplätze: 3 Punkte;
(bb) kleiner/gleich 2 000 Arbeitsplätze: 2 Punkte;
(cc) kleiner/gleich 1 000 Arbeitsplätze: 1 Punkt;
(dd) kleiner/gleich 500 Arbeitsplätze: 0 Punkte;
(e) Deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber:
(aa) ja: 5 Punkte;
(bb) nein: 0 Punkte.
Die Gesamtpunktzahl der einzelnen Referenz ermittelt sich aus der Summe der je Kriterium erzielten Einzelpunktzahl.
Unter „öffentliche Verwaltung“ gemäß dem Kriterium „deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber“ versteht der Auftraggeber die unmittelbare Staatsverwaltung (Bund, Länder und deren Behörden) sowie die mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts);
Unter „Multiprojektmanagementberatung“ gemäß dem Kriterium „Verantwortung und Komplexität“ versteht der Auftraggeber die Koordinierung eines Gesamtvorhabens (eine Referenz), bestehend aus mehreren (mind. 3) inhaltlich zwar zusammenhängenden, jedoch organisatorisch voneinander unabhängigen, zeitlich parallellaufenden Projekten.
Unter „Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt“ gemäß dem Kriterium „Umfang der Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt“ versteht der Auftraggeber sämtliche Beratungsleistungen, also nicht nur Projektmanagementleistungen, die der Wirtschaftsteilnehmer in dem Referenzprojekt erbracht hat. Unter „Eigenleistung“ versteht der Auftraggeber die ausschließlich von dem jeweiligen Wirtschaftsteilnehmer für den Referenzgeber im Projekt erbrachten Leistungen. Es erfolgt also keine Zurechnung von Leistungsteilen anderer an der Leistungsausführung beteiligten Unternehmen (z. B. Leistungen eines Nachunternehmens). Solche Leistungsanteile sind bei der Angabe der Eigenleistung in Personentagen herauszurechnen.
Der Begriff „Anzahl der unmittelbar vom Rollout umfassten Arbeitsplätze“ gemäß dem gleichlautenden Kriterium umfasst die im Rahmen eines Referenzprojektes unmittelbar und direkt umgesetzten und ausgestatteten Arbeitsplätze.
Die Punkte für die Kriterien „Durchschnittlicher auftragsspezifischer Jahresumsatz“ und „Unternehmensbezogene Referenzen“ werden abschließend addiert und bilden die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien.
Der Auftraggeber wählt die 4 Bewerber mit den 4 höchsten Gesamtpunktzahlen aus und fordert diese zur Abgabe von Erstangeboten auf.