Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Dataport AöR

Nach den Vorschriften und Richtlinien der DGUV, im ArbSchG, den TRBS und der BetrSichV, ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen. Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2019/2020.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über für die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DIN VDE 0701-0702 inkl. der erforderlichen Dokumentation für alle Dataport Standorte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-10 Auftragsbekanntmachung
2021-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle und Tests
Referenznummer: DP-2021000055
Kurze Beschreibung:
Nach den Vorschriften und Richtlinien der DGUV, im ArbSchG, den TRBS und der BetrSichV, ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen. Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2019/2020. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über für die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DIN VDE 0701-0702 inkl. der erforderlichen Dokumentation für alle Dataport Standorte.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle und Tests 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle und Tests 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️
Schleswig-Holstein 🏙️
Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Lüneburg, Landkreis 🏙️
Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe16476@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f12d02d3-3eed-4482-83cf-6b0bb3573e72 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f12d02d3-3eed-4482-83cf-6b0bb3573e72 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-15 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 114-299904
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach den Vorschriften und Richtlinien der DGUV, im ArbSchG, den TRBS und der BetrSichV, ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen. Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2019/2020.
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Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über für die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DIN VDE 0701-0702 inkl. der erforderlichen Dokumentation für alle Dataport Standorte.
Bezeichnung des Loses: Hamburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport AöR im Bundesland Hamburg.
Derzeitige Standorte sind:
— Niederlassung Hamburg Dataport AöR, Billstraße 81,82-84, 78, 79-83 und 87, 20539 Hamburg (insgesamt ca. 1700 Arbeitsplätze),
— Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg (ca. 230 Arbeitsplätze),
— Normannenweg 27, 20537 Hamburg (ca. 150 Arbeitsplätze).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 1.8.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Auftraggeberin hat das einmalige und einseitige Optionsrecht den Vertrag um weitere 2 Jahre zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht schriftlich 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Die derzeitigen Standorte sind:
— Unternehmenssitz Dataport „Anstalt öffentlichen Rechts“ Altenholz, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz (ca. 900 Arbeitsplätze).
Außenstandorte im Bereich Kiel:
— Falckensteiner Straße 2 / Gebäude 48b, 24159 Kiel (ca. 260 Arbeitsplätze),
— Falklandstraße 2, 24159 Kiel (ca. 60 Arbeitsplätze),
— Einsteinstraße 1 (2.OG) 24118 Kiel (ca. 30 Arbeitsplätze),
— Fraunhofer Straße 16, 24118 Kiel (ca. 70 Arbeitsplätze),
— Neufeldstraße 1, 24118 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze),
— Kiel Moorsee, 24145 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze),
— Konrad Zuse Ring 1, 24220 Flintbek (ca. 180 Arbeitsplätze),
— Eckernförder Chaussee 1, 24214 Gettorf (ca. 8 Arbeitsplätze).
Außenstellen / Funkwerkstätten
— Possehlstraße 4, 24560 Lübeck,
— Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe,
— Neustadt 30, 24939 Flensburg,
— Mühlenweg 166 Haus 15, 24116 Kiel.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der derzeitige Standorte ist:
— Niederlassung Rostock Dataport AöR, Erich Schlesinger Straße 37, 18095 Rostock (ca. 190 Arbeitsplätze).
Bezeichnung des Loses: Bremen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der derzeitige Standort ist:
— Niederlassung Bremen Dataport AöR, Utbremer Straße 90, 28217 Bremen (ca. 270 Arbeitsplätze).
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Los 5 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
— Niederlassung Lüneburg Dataport AöR, Am Alten Eisenwerk 4, 21339 Lüneburg (ca. 15 Arbeitsplätze).
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um zwei 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Sachsen-Anhalt
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Das Los 6 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
— Niederlassung Magdeburg Dataport AöR, Otto-von-Guericke-Straße 4, 39104 Magdeburg (ca. 250 Arbeitsplätze),
— Niederlassung Halle a. d. Saale, Dataport AöR Kaiserslauterer Straße 75, 06128 Halle a. d. Saale (ca. 110 Arbeitsplätze).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg
Kiel
Rostock
Bremen
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
Die Anlage Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzurechen. Die 3 geforderten Referenzen sind je Bieter nur einmal einzureichen, unabhängig davon, ob ein Bieter sich auf ein oder mehrere bzw. alle Lose 1 bis 6 bewirbt.
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Anforderungen an die Referenzprojekte/Vergleichbarkeit
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.6.2018 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
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Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
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Im Wesentlichen vergleichbar =
Mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
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Bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
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Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist ferner, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
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Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
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Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
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Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weite-ren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
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— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Ein Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Ein Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f12d02d3-3eed-4482-83cf-6b0bb3573e72 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2021/S 114-299904 (2021-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 158-418653
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 114-299904
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Niederlassung Hamburg Dataport AöR, Billstraße 81,82-84, 78, 79-83 und 87, 20539 Hamburg (insgesamt ca. 1700
Arbeitsplätze)
• Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg (ca. 230 Arbeitsplätze)
• Normannenweg 27, 20537 Hamburg (ca. 150 Arbeitsplätze)
• Unternehmenssitz Dataport „Anstalt öffentlichen Rechts“ Altenholz, Alten-holzer Straße 10-14, 24161 Altenholz (ca. 900
• Falckensteiner Straße 2 / Gebäude 48b, 24159 Kiel (ca. 260 Arbeitsplätze)
• Falklandstraße 2, 24159 Kiel (ca. 60 Arbeitsplätze)
• Einsteinstraße 1 (2.OG) 24118 Kiel (ca. 30 Arbeitsplätze)
• Fraunhofer Straße 16, 24118 Kiel (ca. 70 Arbeitsplätze)
• Neufeldstraße 1 , 24118 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze)
• Kiel Moorsee, 24145 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze)
• Konrad Zuse Ring 1, 24220 Flintbek (ca. 180 Arbeitsplätze)
• Eckernförder Chaussee 1, 24214 Gettorf (ca. 8 Arbeitsplätze)
• Possehlstraße 4, 24560 Lübeck
• Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
• Neustadt 30, 24939 Flensburg,
• Mühlenweg 166 Haus 15, 24116 Kiel
• Niederlassung Rostock Dataport AöR, Erich Schlesinger Straße 37, 18095 Rostock (ca. 190 Arbeitsplätze)
• Niederlassung Bremen Dataport AöR, Utbremer Straße 90, 28217 Bremen (ca. 270 Arbeitsplätze)
• Niederlassung Lüneburg Dataport AöR, Am Alten Eisenwerk 4, 21339 Lüne-burg (ca. 15 Arbeitsplätze)
• Niederlassung Magdeburg Dataport AöR, Otto-von-Guericke-Straße 4, 39104 Magdeburg (ca. 250 Arbeitsplätze)
• Niederlassung Halle a. d. Saale, Dataport AöR Kaiserslauterer Straße 75, 06128 Halle a. d. Saale (ca. 110 Arbeitsplätze)

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: E+Service+Check GmbH
Postanschrift: Große Ziegelohstraße 2
Postort: Laucha
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪
Burgenlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: KPS Prüfservice GmbH
Postanschrift: Goldbeckstr. 5
Postort: Hirschberg
Postleitzahl: 69493
Land: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 158-418653 (2021-08-12)