Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von Dienstleistungen im Softwarebereich für die Schaffung eines Qualitätsmanagements für Rad- und Reitwege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Qualitätsmanagement Infrastruktur
EFRE-0600022
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von Dienstleistungen im Softwarebereich für die Schaffung eines Qualitätsmanagements für Rad- und Reitwege.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung im Bereich Systemqualitätssicherung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münsterland e.V. Airportallee 1 48268 Greven
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von Dienstleistungen im Softwarebereich für die Schaffung eines Qualitätsmanagements für Rad- und Reitwege.
Das Qualitätsmanagement soll perspektivisch alle Aufgaben - von der regelmäßigen Qualitätsprüfung der Wege und Routen über die Weiterleitung zum Baulastträger bis zur Mängelbehebung - definieren und jeder Aufgabe und jedem Routenabschnitt eine verantwortliche Instanz zuweisen. Unterstützt wird der gesamte Prozess durch eine Software-Plattform, die dafür sorgt, dass künftig alle Prozessschritte digital erfasst werden und soweit wie möglich standardisiert und automatisiert ablaufen. Damit erleichtert das technische System die Arbeit maßgeblich und erhöht die Effizienz bei gleichzeitig sinkender Fehleranfälligkeit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6098LG
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
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Quelle: OJS 2021/S 246-650466 (2021-12-15)