Beschreibung der Beschaffung
Die 2016 neueröffnete Produktionsküche in der Mensa Leckerhalde im Schulzentrum Süd bietet
die Möglichkeit rund 600 Essen vor Ort frisch zuzubereiten und von diesem Produktionsstandort
aus weitere Schorndorfer Schulen (mit 200-300 zusätzlich in der Mensa Leckerhalde
produzierten Essen) in der Kernstadt zu beliefern. Um die Produktionsküche wirtschaftlich
nutzen und auslasten zu können, werden neben der Mensa Mitte (Burg-Gymnasium) auch
künftig (ab dem Schuljahr 2022/2023) die Mensa der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, die
Mensa der Grundschule Rainbrunnen und die Mensa der Grundschule Fuchshofschule
beliefert. Zusätzlich besteht die Option, die 2018 eröffnete Mensa Mitte, ebenfalls durch den
Caterer als Produktionsküche für die Produktion weiterer rund 300 Essen zu nutzen. Die Gerichte sollen in der Produktionsküche Leckerhalde täglich frisch mit einem hohen Anteil an frischen Produkten zubereitet werden. Ziel ist es, das Angebot in den Mensen so zu gestalten, dass es den Wünschen der Schülerschaft nach trendigen Speisen gerecht wird und andererseits eine altersgemäße, ausgewogene, schmackhafte und vollwertige Ernährung im Schulalltag ermöglicht. Folgende Schulen /Standorte müssen durch die Auftragnehmerin bewirtschaftet bzw. beliefert
werden:
Ab dem Schuljahr 2021/2022
- Max-Plank-Gymnasium (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Gottlieb-Daimler-Realschule (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Burg-Gymnasium (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Künkelinschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Schlosswallschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Förderschule Albert-Schweitzer-Schule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
Ab dem Schuljahr 2022/2023
- Grundschule Fuchshofschule, Bedarfsstelle 3
- Grundschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 4
- Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 5
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.07.2023. Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
Leistungsbeginn für die Bedarfsstellen 1 und 2 ist der 13.09.2021; für die Bedarfsstelle 3, 4 und 5 der 12.09.2022. Im Hinblick auf aktuelle Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben.