Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang der die Prüfung und Begutachtung von Gebührenvor- und Gebührennachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Gebührenentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung – Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang der die Prüfung und Begutachtung von Gebührenvor- und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang der die Prüfung und Begutachtung von Gebührenvor- und Gebührennachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Gebührenentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sowohl beim Auftragnehmer als auch innerhalb der Räume der BSR (i. d. R. BSR-Hauptverwaltung, Ringbahnstraße 96 in 12103 Berlin)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Gebührenkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden und den schutzwürdigen betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die Überleitungsrechnung zwischen Entgeltbereich und handelsrechtlicher Darstellung zu prüfen.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Gebühren ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o. g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Gebührenstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden gebührenkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit...”
Zusätzliche Informationen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4),
— ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A Anlage A6).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis als Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung),
— Darstellung von mindestens 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis als Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung),
— Darstellung von mindestens 6 Referenzen aus den letzten 6 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung idealerweise aus dem Bereich kommunaler Betriebe in Deutschland vorzugsweise aus dem Bereich Ver- und Entsorgung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –Inhalts (Teil A, Anlage A3).
Mindestanforderung an die Eignung sind 6 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Bewertung der Referenzen über die Mindestanforderungen an die Eignung hinaus, erfolgt im Rahmen von Pkt. 15.5 (Qualität) anhand Pkt. 3.1 „Fachliche Anforderungen / Anforderungstabelle“ der Leistungsbeschreibung (Teil C).
— Abgeforderte Unterlagen, Erläuterung bzw. Erklärungen, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien bzw. zur Bewertung notwendig sind, gem. Pkt. 3.1 „Fachliche Anforderungen / Anforderungstabelle“ der Leistungsbeschreibung (Teil C).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-07
10:00 📅
“Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf...”
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Angebotsunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 087-225473 (2021-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 30/7592-2248📞
Fax: +49 30/7592-2263 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“sowohl beim Auftragnehmer als auch innerhalb der Räume der BSR (i.d.R. BSR-Hauptverwaltung, Ringbahnstraße 96 in 12103 Berlin)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Gebührenkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden und den schutzwürdigen betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die Überleitungsrechnung zwischen Entgeltbereich und handelsrechtlicher Darstellung zu prüfen.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Gebühren ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Gebührenstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden gebührenkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 087-225473
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mazars GmbH & Co.KG WPG StbG
Postanschrift: Alt-Moabit 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 166-435276 (2021-08-23)