Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung
1215537-U22”
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung.”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09117 Chemnitz (Sitz des Auftraggebers)
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist eine Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personal- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist eine Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung abzuschließen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar (frühestens zum 31.12.2024). Erfolgt keine Kündigung gemäß der vertraglichen Regelung,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar (frühestens zum 31.12.2024). Erfolgt keine Kündigung gemäß der vertraglichen Regelung, verlängert er sich um jeweils 1 Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 8.14) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 8.14) mit folgenden Angaben:
— Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stell,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und/oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
— Erklärung Unteraufträge (Formblatt 8.15),
— Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
— Erklärung Unteraufträge (Formblatt 8.15),
— Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt 8.16),
— vollständig ausgefülltes Formblatt „Referenzliste“,
— Referenzen zur Ausführung von Leistungen (PAISY und SAP) in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
—— Benennung von mindestens 2 PAISY-Referenzkunden,
—— Benennung von mindestens 2 SAP-Referenzkunden,
— Eigenerklärung, dass mit der ADP Employer Services GmbH eine Kooperation für das Abrechnungssystem PAISY besteht, um zukünftig zeitnah und unaufgefordert Schnittstellenanpassungen an der angebotenen Software für Personalbedarfs- und -kostenplanung aufgrund Wartungsanpassungen an PAISY vornehmen zu können.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-25 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 045-112039 (2021-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-22) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 045-112039
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personal- und Personalkostenplanung” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 081-209217 (2021-04-22)