Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personalbedarfs- und Personalkostenplanung

Wismut GmbH

Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personalbedarfs- und Personalkostenplanung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-30 Auftragsbekanntmachung
2021-11-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 1216846-U22
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personalbedarfs- und Personalkostenplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de 🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 3718120-431 📞
Fax: +49 3718120-430 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E12183262 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E12183262 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-05 📅
Datum des Beginns: 2021-08-23 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 087-225465
ABl. S-Ausgabe: 87

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist eine Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, die Implementierung und die Pflege einer Software zur Personalbedarfs- und Personalkostenplanung abzuschließen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar (frühestens zum 31.12.2025). Erfolgt keine Kündigung gemäß der vertraglichen Regelung, verlängert er sich um jeweils 1 Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09117 Chemnitz (Sitz des Auftraggebers)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 8.14) mit folgenden Angaben:
— Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
Sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder Allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag (Fbl. 8.12) sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
— Erklärung Unteraufträge (Formblatt 8.15),
— Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt 8.16),
— Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Implementierungsleistungen eingesetzt werden sollen.
Die Angaben sollen insbesondere enthalten:
Den Qualifikationsgrad,
Die Berufserfahrung.
— Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung die angegebenen Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und bei personellen Änderungen nach Auftragserteilung sichergestellt wird, dass vakante Positionen adäquat besetzt werden
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E12183262 🌏
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.subreport.de/E12183262 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 087-225465 (2021-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die unbefristete oder befristete Überlassung, Implementierung und Pflege einer Software zur Personalbedarfs- und Personalkostenplanung
Gesamtwert des Auftrags: 227546.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D-09117

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 220-579126
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 087-225465
ABl. S-Ausgabe: 220

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: ADP Employer Services GmbH
Postort: Neu-lsenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 227546.94 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Fax: +49 2289/499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 220-579126 (2021-11-08)