Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften – E_080_422770
Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • diwa Personalservice GmbH
- • FRANZ & WACH Personalservice GmbH
- • Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
- • Orizon GmbH
- • SThree Temp Experts GmbH
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-07-20 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-08-18 | Ergänzende Angaben |
| 2021-08-23 | Ergänzende Angaben |
| 2021-12-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-10-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: E_080_422770
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/ 🌏
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.fraunhofer.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374656
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen:
Bezeichnung des Loses: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akzeptanz der Vergabeunterlagen, Bedingungen und Verträge (Rahmenvertrag und Vertrag zum Einzelabruf)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung und Entwicklung
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf – IT, FM, Leasing und Beraterverträge
Dokumente URL: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 141-374656 (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: E_080_422770
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/ 🌏
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.fraunhofer.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374656
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen.
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— Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT,
— Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung,
— Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres.
Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre. Daran schließt ggf. eine „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
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Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
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Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre.
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
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Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Losnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akzeptanz der Vergabeunterlagen, Bedingungen und Verträge (Rahmenvertrag und Vertrag zum Einzelabruf)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung und Entwicklung
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf – IT, FM, Leasing und Beraterverträge
Dokumente URL: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 141-374656 (2021-07-20)
Ergänzende Angaben (2021-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427556
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-374656
ABl. S-Ausgabe: 162
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf - IT, FM, Leasing und Beraterverträge
Quelle: OJS 2021/S 162-427556 (2021-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427556
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-374656
ABl. S-Ausgabe: 162
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf - IT, FM, Leasing und Beraterverträge
Quelle: OJS 2021/S 162-427556 (2021-08-18)
Ergänzende Angaben (2021-08-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-435922
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2021/S 166-435922 (2021-08-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-435922
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2021/S 166-435922 (2021-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 240-632627
ABl. S-Ausgabe: 240
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Name: SThree Temp Experts GmbH
Postanschrift: Querstrasse 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21197553333 📞
E-Mail: publicsector@sthree.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Telefon: +49 62117881962 📞
E-Mail: janna.ellers@hays.de 📧
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Name: Orizon GmbH
Postanschrift: Berliner Allee 28c
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Telefon: +49 82150991735 📞
E-Mail: kam-salessupport@orizon.de 📧
Land: Augsburg, Landkreis 🏙️
Name: diwa Personalservice GmbH
Postanschrift: Grünwalder Str. 1
Postort: München
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 895441240 📞
E-Mail: vertrieb@diwa-personalservice.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Franz & Wach Personalservice GmbH
Postanschrift: Rotebachring 14
Postort: Crailsheim
Postleitzahl: 74564
Telefon: +49 7951295940 📞
E-Mail: info@franz-wach.de 📧
Land: Schwäbisch Hall 🏙️
Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
7
6
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Quelle: OJS 2021/S 240-632627 (2021-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 240-632627
ABl. S-Ausgabe: 240
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre. Daran schließt ggf. eine "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Name: SThree Temp Experts GmbH
Postanschrift: Querstrasse 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21197553333 📞
E-Mail: publicsector@sthree.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Telefon: +49 62117881962 📞
E-Mail: janna.ellers@hays.de 📧
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Name: Orizon GmbH
Postanschrift: Berliner Allee 28c
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Telefon: +49 82150991735 📞
E-Mail: kam-salessupport@orizon.de 📧
Land: Augsburg, Landkreis 🏙️
Name: diwa Personalservice GmbH
Postanschrift: Grünwalder Str. 1
Postort: München
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 895441240 📞
E-Mail: vertrieb@diwa-personalservice.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Franz & Wach Personalservice GmbH
Postanschrift: Rotebachring 14
Postort: Crailsheim
Postleitzahl: 74564
Telefon: +49 7951295940 📞
E-Mail: info@franz-wach.de 📧
Land: Schwäbisch Hall 🏙️
Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
7
6
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Quelle: OJS 2021/S 240-632627 (2021-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Referenznummer:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 80686
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 24 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SThree Temp Experts GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Querstrasse 7
Postleitzahl: 60322
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: publicsector@sthree.com 📧
Telefon: 000 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf - IT, FM, Leasing und Beraterverträge
E-Mail: b12-rahmenvertraege@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 89 1205-0 📞
URL: https://vergabe.fraunhofer.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer:
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: b12-rahmenvertraege@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 89 1205-0 📞
URL: https://www.fraunhofer.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 203-627333 (2024-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Referenznummer:
E_080_422770
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre. Daran schließt ggf. eine "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Mehr anzeigen
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 24 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre.
Mehr anzeigen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SThree Temp Experts GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE815649508
Postanschrift: Querstrasse 7
Postleitzahl: 60322
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: publicsector@sthree.com 📧
Telefon: 000 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter "Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Nationale Registrierungsnummer:
DE129515865
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf - IT, FM, Leasing und Beraterverträge
E-Mail: b12-rahmenvertraege@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 89 1205-0 📞
URL: https://vergabe.fraunhofer.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer:
DE 129515865
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: b12-rahmenvertraege@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 89 1205-0 📞
URL: https://www.fraunhofer.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gülfig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechfferfigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gülfig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechfferfigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: janna.ellers@hays.de 📧
Telefon: +49 62117881962 📞
Fax: +49 62117881962 📠
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft, SG V Rahmenvereinbarungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0002
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 203-630609 (2024-10-15)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE336158855
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: janna.ellers@hays.de 📧
Telefon: +49 62117881962 📞
Fax: +49 62117881962 📠
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft, SG V Rahmenvereinbarungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0002
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Orizon GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Berliner Allee 28c
Postleitzahl: 86153
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: kam-salessupport@orizon.de 📧
Telefon: +49 82150991735 📞
Fax: +49 82150991735 📠
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0003
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-637874 (2024-10-21)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0002
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Auftragsvergabe
LOT-0002
Vertragsnummer:
CON-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Orizon GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE241851029
Postanschrift: Berliner Allee 28c
Postleitzahl: 86153
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: kam-salessupport@orizon.de 📧
Telefon: +49 82150991735 📞
Fax: +49 82150991735 📠
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0003
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz & Wach Personalservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Rotebachring 14
Postleitzahl: 74564
Postort: Crailsheim
Region: Schwäbisch Hall 🏙️
E-Mail: info@franz-wach.de 📧
Telefon: +49 7951295940 📞
Fax: +49 7951295940 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0007
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-638831 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0007
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0007
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz & Wach Personalservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE220102960
Postanschrift: Rotebachring 14
Postleitzahl: 74564
Postort: Crailsheim
Region: Schwäbisch Hall 🏙️
E-Mail: info@franz-wach.de 📧
Telefon: +49 7951295940 📞
Fax: +49 7951295940 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0007
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: diwa Personalservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Grünwalder Str. 1
Postleitzahl: 81547
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vertrieb@diwa-personalservice.de 📧
Telefon: +49 895441240 📞
Fax: +49 89544124790 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0010
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-639083 (2024-10-21)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0003
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
Auftragsvergabe
LOT-0003
Vertragsnummer:
CON-0010
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0010
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0003
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: diwa Personalservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE353814383
Postanschrift: Grünwalder Str. 1
Postleitzahl: 81547
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vertrieb@diwa-personalservice.de 📧
Telefon: +49 895441240 📞
Fax: +49 89544124790 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0010
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 21197553333 📞
Fax: +49 21197553333 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0004
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-639262 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0004
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0004
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 21197553333 📞
Fax: +49 21197553333 📠
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0004
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0005
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-639341 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0005
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0005
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0005
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0008
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-639421 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0008
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0008
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0008
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0006
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-639760 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0006
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0006
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0006
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0009
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-640092 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0009
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0009
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0009
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0011
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 206-641022 (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
CON-0011
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0011
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0011
Neuer Wert
Text:
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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