Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften – E_080_422770
E_080_422770”
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen.
— Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT,
— Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung,
— Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres.
Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre. Daran schließt ggf. eine „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Akzeptanz der Vergabeunterlagen, Bedingungen und Verträge (Rahmenvertrag und Vertrag zum Einzelabruf)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über...”
Beschreibung der Optionen
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende „Optionslaufzeit“ von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal 4 Jahre.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a75844f9a-405c2915e049b717”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 141-374656 (2021-07-20)
Ergänzende Angaben (2021-08-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf - IT, FM, Leasing und Beraterverträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
E_080_422770
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 141-374656
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-23 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-30 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 162-427556 (2021-08-18)
Ergänzende Angaben (2021-08-23)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-23 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Anebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-23 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-20 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 166-435922 (2021-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre. Daran schließt ggf. eine "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Die...”
Beschreibung der Optionen
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 141-374656
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SThree Temp Experts GmbH
Postanschrift: Querstrasse 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21197553333📞
E-Mail: publicsector@sthree.com📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 1.2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hays Pr?ofessional Solutions GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Telefon: +49 62117881962📞
E-Mail: janna.ellers@hays.de📧
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Orizon GmbH
Postanschrift: Berliner Allee 28c
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Telefon: +49 82150991735📞
E-Mail: kam-salessupport@orizon.de📧
Region: Augsburg, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 2.2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 2.3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 2.4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: diwa Personalservice GmbH
Postanschrift: Grünwalder Str. 1
Postort: München
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 895441240📞
E-Mail: vertrieb@diwa-personalservice.de📧
Fax: +49 89544124790 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 2.5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz & Wach Personalservice GmbH
Postanschrift: Rotebachring 14
Postort: Crailsheim
Postleitzahl: 74564
Telefon: +49 7951295940📞
E-Mail: info@franz-wach.de📧
Region: Schwäbisch Hall🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 3.2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 3.3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 3.4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Quelle: OJS 2021/S 240-632627 (2021-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften
Reference number: E_080_422770
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Überlassung von Zeitarbeitskräften”
Art des Vertrags: services
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Los 1: Zeitarbeitskräfte im Bereich IT Los 2: Zeitarbeitskräfte im Bereich Verwaltung Los 3: Zeitarbeitskräfte im Bereich Facility Management, Service und Weiteres Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre. Daran schließt ggf. eine "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate) an. Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über...”
Beschreibung der Optionen
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundvertragslaufzeit folgt ggf. eine anschließende "Optionslaufzeit" von maximal weiteren 24 Monaten (zweimal 12 Monate). Über die Ausübung der Option hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit zu informieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Lose jeweils maximal vier Jahre.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE815649508
Telefon: 000📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter "Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter "Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: DE 129515865
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: b12-rahmenvertraege@zv.fraunhofer.de📧
Telefon: +49 89 1205-0📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gülfig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechfferfigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 203-627333 (2024-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE336158855
Fax: +49 62117881962 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft, SG V Rahmenvereinbarungen
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 203-630609 (2024-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: CON-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE241851029
Fax: +49 82150991735 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-637874 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0007
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE220102960
Fax: +49 7951295940 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-638831 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Vertragsnummer: CON-0010
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE353814383
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-639083 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0004
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Fax: +49 21197553333 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-639262 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0005
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-639341 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0008
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-639421 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0006
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-639760 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0009
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
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Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-640092 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0011
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
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“Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den...”
Text
Begründung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Im Rahmen des bestehenden öffentlichen Auftrags sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um eine Überbrückung der Zeitspanne von ca. 4 Monaten bis zum Inkrafttreten einer neuen Rahmenvereinbarung sicherzustellen. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen beruht auf unvorhergesehenen Umständen, da die ursprüngliche Bedarfsschätzung bzw. die festgelegte Höchstmenge bereits nach knapp 3 Jahren erreicht wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und stellt einen unvorhergesehenen Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre es unwirtschaftlich, eine neue Ausschreibung durchzuführen, da die einzuhaltenden Fristen dazu führen würden, dass eine Zuschlagserteilung erst zu einem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die neue Rahmenvereinbarung bereits gültig ist. Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung und einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Mittel führen. Zum anderen wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste sich in die bestehenden Strukturen einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Ressourcen verbunden wäre, und das Risiko für Leistungsausfälle und Qualitätseinbußen erhöhen könnte. Insgesamt führt dies dazu, dass eine Änderung des bestehenden Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gerechtfertigt ist.
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Quelle: OJS 2024/S 206-641022 (2024-10-21)