Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von IT Experten/innen (Linux/Unix) für den Landtag Nordrhein-Westfalen
21037FA”
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und...”
Kurze Beschreibung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf s. Leistungsverzeichnis (Dokument L01):
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Und Nebenstellen. Diese befinden sich im Umkreis von ca. 3 km.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Aus- u. Weiterbildungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Personaltausch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Übergabe
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Zabbix Monitoring Solution”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Programmiererfahrung im Unix-Umfeld (z.B. Perl od. C)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Netzwerktechnologien”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Servervirtualisierung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Projektleitung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Zabbix Monitoring Solution”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Programmiererfahrung im Unix-Umfeld (z.B. Perl od. C)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Netzwerktechnologien”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Servervirtualisierung”
Kostenkriterium (Name): Preisgestaltung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: s. Leistungsverzeichnis L01, Nr. 2 vertragliche Grundlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Leistungsverzeichnis L01 und Checkliste S1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Leistungsverzeichnis L01 und Checkliste S1
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDMJT
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 041-102849 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 211884-2486📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und...”
Kurze Beschreibung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 489 258 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
s. Leistungsverzeichnis (Dokument L01):
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
s. Leistungsverzeichnis (Dokument L01):
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf und Nebenstellen. Diese befinden sich im Umkreis von ca. 3 km.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 041-102849
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21037FA
Titel:
“Rahmenvertrag zum Abruf von IT-Experten: Linux/Unix Server für den Landtag Nordrhein-Westfalen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Kokkolastraße 1
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2102-169-0📞
E-Mail: astrid.klein@computacenter.com📧
Region: Mettmann🏙️
URL: http://www.computacenter.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 546 218 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 489 258 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDBY4
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 094-247882 (2021-05-12)