Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an. Zielsetzung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen. Folgende Punkte sind für den AG wichtig: — Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, — Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Referenznummer: 21037FA
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiter-entwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— Sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: s. Leistungsverzeichnis L01, Nr. 2 vertragliche Grundlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf s. Leistungsverzeichnis (Dokument L01):
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Und Nebenstellen. Diese befinden sich im Umkreis von ca. 3 km.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: s. Leistungsverzeichnis L01 und Checkliste S1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Leistungsverzeichnis L01 und Checkliste S1
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Aus- u. Weiterbildungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Personaltausch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen: Übergabe
U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Zabbix Monitoring Solution
U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Programmiererfahrung im Unix-Umfeld (z.B. Perl od. C)
U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Netzwerktechnologien
U1: "Linux/Unix-Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Servervirtualisierung
U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Projektleitung
U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Zabbix Monitoring Solution
U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Programmiererfahrung im Unix-Umfeld (z.B. Perl od. C)
U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Netzwerktechnologien
U2: "Linux/Unix-Senior Systemingenieur/in": Weitere Fachkenntnisse Servervirtualisierung
Kostenkriterium (Name): Preisgestaltung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 041-102849 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.
Zielsetzung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber, kurz „AG“) beabsichtigt mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in, kurz „AN“) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen im Linux/Unix Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Folgende Punkte sind für den AG wichtig:
— Sehr hohe fachliche und soziale Kompetenz der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
— sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Gesamtwert des Auftrags: 489 258 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— sehr hohe Kontinuität der einzusetzenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Vermeidung von Mitarbeiterwechsel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1
s. Leistungsverzeichnis (Dokument L01):
40221 Düsseldorf und Nebenstellen. Diese befinden sich im Umkreis von ca. 3 km.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Kokkolastraße 1
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2102-169-0📞
E-Mail: astrid.klein@computacenter.com📧
Land: Mettmann
🏙️
Internetadresse: http://www.computacenter.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 489 258 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.