Beschreibung der Beschaffung
1. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die
- fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten,
- Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschluß-arbeiten,
- Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen,
- Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.
2. Der Umfang und die Verteilung der einzelnen Bauvorhaben (einzelne Abrufaufträge) lassen sich erfahrungsgemäß wie folgt beschreiben:
2.1 Aufteilung nach Baulängen
- Der Großteil der Bauvorhaben (über 50%) hat eine Trassenlänge zwischen 30m und 200m.
- Mehrere Bauvorhaben sind kürzer als 30m.
- Wenige Bauvorhaben sind länger als 200m.
2.2 Aufteilung nach Trassenstärken
Die überwiegend gebaute Trassenstärke ist die Ein- oder Zweizugtrasse (über 50% am Gesamtauftrag).
Wenige Trassen werden drei- oder vierzügig gebaut.
Sehr selten werden stärkere Trassen (acht-, zehn-, zwölf- und sechzehnzügig) gebaut.
2.3 Aufteilung nach Nettoabrechnungssummen
- ca. 10% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit weniger als € 2.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 30% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 2.000,- bis weniger als € 10.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 25% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 10.000,- bis weniger als € 25.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 20% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 25.000,- bis weniger als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 15% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit mehr als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
2.4 Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen
Ein Teil der Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben) sind Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen.