Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung
oder alternativ:
- Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat;
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat.
Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln;
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen,
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
Erklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat;
Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes nach § 123
Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde;
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex;
Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG das
Mindestlohngesetz – MiLoG - sonstige geltende Regelungen allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
Erklärung, dass das Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt
- Nachweis der Bewerber über die Registrierung seines Unternehmens beim Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges (oder vergleichbarer
Unterlagen) nach. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis der Bewerber über die Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung. Alternativ reichen die Bewerber Eigenerklärungen ein, die dem Inhalt der Vertraulichkeitserklärung entsprechen.
- Bestätigung der Bewerber von der Kenntnis, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen und Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
- Nachweis über das Bestehen einer marktüblichen IT- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherer und Deckungshöhe) für die vergabegegenständlichen Leistungen, für die sich die Teilnehmer bewerben. Die Deckungssumme muss jeweils mindestens 5 Mio. EUR betragen, die zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden kann. Die Deckungssumme der IT-Haftpflichtversicherung muss mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR pauschal
für Sach- und Vermögensschäden betragen. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden betragen. Beide Haftpflichtversicherungen müssen zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden können womit die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen umfasst.
Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: "KG 1: III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung" - im
Bieterportal des Auftraggebers (
https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.