Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin (Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm und Sennfeld) bzw. in Bildungsstätten berufsgenossenschaftlicher Vereine (Eppstein, Illertissen, Jößnitz, Stuttgart) angeboten. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden. Bei Einsätzen an anderen Orten im Bundesgebiet können geringfügige Abweichungen bei den Einsatzzeiten (Beginn/Ende) eintreten.
Die Bildungsstätten verfügen über Seminarräume und Gruppenräume, die mit Medientechnik ausgestattet sind. Dazu kommen Praxisfelder (Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, persönliche Schutzausrüstungen usw.) in denen Gefährdungen demonstriert sowie Schutzmaßnahmen vorgeführt, von den Teilnehmenden erprobt und eingeübt werden können.
Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet die Auftraggeberin in § 23, für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Ersten Hilfe betraut sind.
Das Seminar mit maximal 26 Teilnehmern richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Meisterinnen und Meister und Führungskräfte.
Führungskräfte erkennen, dass Arbeitsschutz als Führungsaufgabe langfristig nur sichergestellt werden kann, wenn z. B. ausgewählte Elemente wie die Betriebsanweisung, Unterweisung der Mitarbeiter aber auch die Unfallanalyse sowie Untersuchung von Erkrankungsschwerpunkten in die betrieblichen Prozesse integriert werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch das Thema Führungs- und Mitarbeiterverhalten im Bezug zum Arbeitsschutz. Die Führungskräfte werden sich verschiedener Elemente und Möglichkeiten bewusst und werden befähigt, den Arbeitsschutz in Ihrem betrieblichen Kontext nachhaltig mit vertretbarem Aufwand sicher zu stellen.
Meisterinnen und Meister erkennen, dass Arbeitsschutz als Führungsaufgabe langfristig nur sichergestellt werden kann, wenn die zentralen Prozesse wie die Bereitstellung sicherer Maschinen und Arbeitsmittel, die Information der Mitarbeiter über sicheres Arbeiten durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen, aber auch die Analyse der Unfälle und Beinaheunfälle sowie Untersuchung von Erkrankungsschwerpunkten systematisch organisiert werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch das Thema Führungs- und Mitarbeiterverhalten im Bezug zum Arbeitsschutz. Meisterinnen und Meister werden sich verschiedener Elemente und Möglichkeiten bewusst und werden befähigt, den Arbeitsschutz in ihrem betrieblichen Kontext nachhaltig mit vertretbarem Aufwand sicher zu stellen.
Sicherheitsbeauftragte erkennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und sind in der Lage, Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Sie erwerben Methoden- und Sozialkompetenz, damit sie sicherheitstechnische Mängel melden, auf Kollegen einwirken und ihre Vorgesetzten beraten sowie unterstützen können.
Unternehmer/-innen und Führungskräfte erkennen die Forderungen und Verpflichtungen des Arbeitsschutzes als Erfolgsfaktor. Sie entwickeln ihre Haltung und Handlungsbereitschaft fort. Dabei erkennen sie die enge Beziehung zwischen ihrem Handeln und dem Erhalt der wichtigsten Ressource ihres Unternehmens, ihren Beschäftigten, noch besser. Sie sehen die Gestaltung einer entsprechenden Arbeitsschutzkultur als ihre Führungsaufgabe an und verbessern ihre Kooperations- und Handlungsfähigkeit. Des Weiteren können sie Betreuungsanlässe durch externe Dienstleister besser erkennen.
2.2. Handlungsanleitung zur Durchführung der Lehreinheiten
Zu dem Seminar existiert, wie in 1.3. erwähnt, ein Seminarablaufplan für die referierende Person. Inhalte und Zeitansätze werden ebenso dargestellt. Der Spannungsbogen des Seminars, erprobte Methoden zur Erreichung der Lernziele werden in dem Seminarkonzept beschrieben. Des Weiteren werden thematische Impulse und Hintergrundinformationen für die referierende Person aufbereitet.
Dieser stellt den Rahmen der Seminarveranstaltungen dar. Eine Veränderung des Ablaufs ist nicht zulässig. Die Verwendung anderer Methoden als der vorgeschlagenen ist im Einzelfall situationsabhängig möglich.
Die Abstimmung zwischen der referierenden Person der Auftraggeberin und der externen referierenden Person sind am Seminartag zwingend erforderlich.