Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde. Der Erweiterungsbau/Neubau wird als viergeschossiger Massivbau mit einer eingeschossigen Eingangshalle zwischen den südlichen Gebäudeflügeln des Bestandsgebäudes errichtet. Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle/Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster/Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung. Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt. Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt. Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit. Konstruktiv wird der Erweiterungsbau in klassischer Massivbauweise, 1 bis 4 geschossig, auf einer tragenden Stahlbetonsohle mit Streifenfundamenten, Stahlbeton Geschossdecken und einem Flachdach als Massivdecke errichtet. Zur Beachtung: Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten
Kurze Beschreibung:
Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde.
Der Erweiterungsbau/Neubau wird als viergeschossiger Massivbau mit einer eingeschossigen Eingangshalle zwischen den südlichen Gebäudeflügeln des Bestandsgebäudes errichtet.
Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle/Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster/Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung.
Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt.
Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt.
Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Konstruktiv wird der Erweiterungsbau in klassischer Massivbauweise, 1 bis 4 geschossig, auf einer tragenden Stahlbetonsohle mit Streifenfundamenten, Stahlbeton Geschossdecken und einem Flachdach als Massivdecke errichtet.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde.
Der Erweiterungsbau/Neubau wird als viergeschossiger Massivbau mit einer eingeschossigen Eingangshalle zwischen den südlichen Gebäudeflügeln des Bestandsgebäudes errichtet.
Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle/Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster/Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung.
Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt.
Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt.
Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Konstruktiv wird der Erweiterungsbau in klassischer Massivbauweise, 1 bis 4 geschossig, auf einer tragenden Stahlbetonsohle mit Streifenfundamenten, Stahlbeton Geschossdecken und einem Flachdach als Massivdecke errichtet.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde.
Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde.
Der Erweiterungsbau/Neubau wird als viergeschossiger Massivbau mit einer eingeschossigen Eingangshalle zwischen den südlichen Gebäudeflügeln des Bestandsgebäudes errichtet.
Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle/Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster/Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung.
Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle/Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster/Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung.
Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt.
Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt.
Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt.
Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt.
Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Konstruktiv wird der Erweiterungsbau in klassischer Massivbauweise, 1 bis 4 geschossig, auf einer tragenden Stahlbetonsohle mit Streifenfundamenten, Stahlbeton Geschossdecken und einem Flachdach als Massivdecke errichtet.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Geschätzter Gesamtwert: 1 650 000 EUR 💰
Informationen über Lose: Losgruppe 3_Los 09-HLS + Los 10-ELT
Bezeichnung des Loses: Heizung/Lüftung/Sanitär
Losnummer: 09
Kurze Beschreibung:
Sanitärinstallation:
— Verlegen von Abwasserleitungen PP Rohr bis DN 100 ca. 550 [m],
— Einbau von 10 Bodenabläufen,
— Montage von Modulen und Ausstattungsgegenständen/Objekte Keramik ca. 75 Stück mit elektronischen Armaturen,
— Installation von Trinkwasserleitungen Edelstahlrohr/Mehrschichtverbundrohr DN 12 bis DN 32 ca. 650 [m],
— Montage von dezentralen Durchlauferhitzern ca. 35 Stück/Systemaufbau Kaltwassernetz mit Hygienespülung Barrierefreie,
— Ausrüstung gemäß DIN 18040 ca. 4 Einheiten ohne Dusche,
— Heizungsinstallation Wärmeversorgung des Objektes über Fernwärmeanschluss Leistung ca. 235 [kW],
— Neuinstallation eines Heizungsverteilers mit 6 Heizkreisen und Hocheffizienzpumpen/Wärmezähler ca. 6 Stück,
— Installation von ca. 110 Stück,
— Raumheizflächen gemischt Stahlröhrenradiatoren und Planheizkörper in Ventil-Kompaktausführung mit Thermostatventilen sowie vertikale Heizwände,
— Installation von Zonenregelventilen Klassenräume 20 Stück,
— Regelung 1 x zentrales Lüftungsgerät Ansteuerung 1 Stück,
— Systemtrennung Heizung Erfassung Zähler ca. 15 Stück,
— Aufschaltung Brandschutzklappen ca. 10 Stück,
— Zonenregelung Heizung ca. 20 Stück.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 160 000 EUR 💰
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Verzögerung des Vorhabens und/oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STES-16-0044
Zusätzliche Informationen:
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Bezeichnung des Loses: Elektroinstallation
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
— Baustromversorgung,
— Zentralbatteriesystem für Sicherheitsbeleuchtung,
— Wandlermessung/NS-HV,
— 5 St. Unterverteilungen,
— Kabel- und Leitungsanlage ca. 17 000 m,
— Kabel- und Leitungsanlage für GLT,
— Installationsgeräte ca. 600 St.,
— KNX-System für tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung und Sonnenschutz,
— Beleuchtungsanlage ca. 330 St. Einbau- und Aufbauleuchten, ca.180 St. Sicherheits-/Rettungszeichenleuchten,
— Blitzschutzanlage BSK III,
— IP-basiertes TK-System,
— WC-Notruf,
— Elektroakustisches Notfallwarnsystem mit Amok-Alarm, ca. 100 Lautsprecher,
— Brandwarnanalage ca. 130 automatische Melder,
— Einbruchmeldeanlage,
— Fluchttürsteuerung,
— Übertragungsnetz, passive Komponenten, ca. 4 000 m TP-Kabel,
— Übertragungsnetz, aktive Komponenten, ca. 20 St. Accesspoints.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 490 000 EUR 💰
Dauer: 17 Monate Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Straße der Befreiung 73
18507 Grimmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Beschaffungsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von derTeilnahme an einem Vergabeverfahren aus:
Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2 GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe:
1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahrenausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahrenausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Grimmen Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Internetadresse: www.grimmen.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16916819🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-5885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385-5884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen, GWB § 160 Abs. 3:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Grimmen
Postanschrift: Markt 1
Postort: Grimmen
Postleitzahl: 18507
Telefon: +49 3832647-212📞
E-Mail: hartmut_luetge@grimmen.de📧
Fax: +49 3832647-255 📠
Internetadresse: http://www.grimmen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 093-240307 (2021-05-10)