Reinigungsdienstleistungen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.7.2021 Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigungsarbeiten in den in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los 1-8 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben. Ergänzend beabsichtigt die AOK Hessen ab dem 1.7.2021 Glasreinigungsdienstleistungen in den in der Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-19 Auftragsbekanntmachung
2021-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: VG_2020_043
Kurze Beschreibung:
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.7.2021 Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigungsarbeiten in den in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los 1-8 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben. Ergänzend beabsichtigt die AOK Hessen ab dem 1.7.2021 Glasreinigungsdienstleistungen in den in der Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYBR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYBR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-095239
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen). Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYBR
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 12
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Süd
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Mehr anzeigen
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Mehr anzeigen
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal 4 Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal 2 Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Dieser Vertrag tritt am 1.7.2021 in Kraft und endet am 30.6.2023,
2. Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen,
3. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Süd-Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Frankfurt
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich West
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Mitte
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Ost
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Nord
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Bereich Homberg (Ohm)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung Bereich Süd und West
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung Bereich Süd-Ost und Frankfurt
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung Bereich Mitte
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung Bereich Nord und Ost
Losnummer: 12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK – Die Gesundheitskasse
Hessen Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung zur Eintragung in Handelsregister (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
Mindeststandards:
Es sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 02/2018 liegen.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich der Gebäudereinigung erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weiter Angaben zu dem Kunden, der Branche, dem Rechnungswert (Volumen in Euro – jährlich) Referenzansprechpartnern inkl. Telefonnummer.
Mehr anzeigen
Bieterinnen/Bieter, die nicht mindestens 2 entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Von Bieterinnen/Bietern, deren Angebot in die engere Wahl für einen Zuschlag kommt, kann die Vorlage von Nachweisen zur Eignung verlangt werden. Es steht den Bieterinnen und Bietern frei, diese Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Dabei handelt es sich um folgende Nachweise:
Mehr anzeigen
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen – Fiskalische Beschaffung – Ansprechperson Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYBR/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Mehr anzeigen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Mehr anzeigen
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Mehr anzeigen
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYBR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: OJS 2021/S 038-095239 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.7.2021 Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigungsarbeiten in den in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los 1-8 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben. Ergänzend beabsichtigt die AOK Hessen ab dem 1.7.2021. Glasreinigungsdienstleistungen in den in der Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-268661
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 038-095239
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen). Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRRD1
Mehr anzeigen

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK — Die Gesundheitskasse
in Hessen Basler Str. 2
AOK - DAOK — Die Gesundheitskasse

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Günter Jacobi GmbH
Postort: Griesheim
Name: Götz-Gebäudemanagement RMG GmbH
Postort: Regensburg
Name: Deku Dienstleistungen
Postort: Frankfurt am Main
Name: NIEDERBERGER Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postort: Mainz
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
20
21
24
18
14
13
15
9
11

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen — Fiskalische Beschaffung — Ansprechperson Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRRD1
Quelle: OJS 2021/S 102-268661 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-268812
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYEN

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
Siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte.

Auftragsvergabe
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829
Postanschrift: Am Martinszehnten 3
Postleitzahl: 60437
Postanschrift: Friedrich-Koenig-Str. 35
Postleitzahl: 55129
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Postanschrift: Boschstr. 8
Postleitzahl: 64347
Postanschrift: Hofer Straße 10
Postleitzahl: 93057

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen – Fiskalische Beschaffung – Ansprechperson, Gernsheimer Str. 43, 64521 Groß-Gerau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2021/S 102-268812 (2021-05-25)