Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (kurz Fraunhofer IRB) ist eines der über 70 Fraunhofer-Institute in Deutschland. Seit 80 Jahren erschließt es technisches, planungs- und wirtschaftsbezogenes Fachwissen aus Forschung und Praxis aller Baufachbereiche. Daraus werden professionelle Instrumente und Produkte entwickelt, z. B. Datenbanken, Fachbücher, -zeitschriften und Veranstaltungen. Diese werden über den Onlineshop www.baufachinformation.de angeboten. Ziel dieser Ausschreibung ist der Aufbau eines zentralen Datenhub sowie der Relaunch des Onlineshops www.baufachinformation.de
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Relaunch eines Onlineshops
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Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (kurz Fraunhofer IRB) ist eines der über 70 Fraunhofer-Institute in Deutschland. Seit 80 Jahren...”
Kurze Beschreibung
Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (kurz Fraunhofer IRB) ist eines der über 70 Fraunhofer-Institute in Deutschland. Seit 80 Jahren erschließt es technisches, planungs- und wirtschaftsbezogenes Fachwissen aus Forschung und Praxis aller Baufachbereiche. Daraus werden professionelle Instrumente und Produkte entwickelt, z. B. Datenbanken, Fachbücher, -zeitschriften und Veranstaltungen. Diese werden über den Onlineshop www.baufachinformation.de angeboten. Ziel dieser Ausschreibung ist der Aufbau eines zentralen Datenhub sowie der Relaunch des Onlineshops www.baufachinformation.de
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 70569 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (kurz Fraunhofer IRB) ist eines der über 70 Fraunhofer-Institute in Deutschland. Seit 80 Jahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (kurz Fraunhofer IRB) ist eines der über 70 Fraunhofer-Institute in Deutschland. Seit 80 Jahren erschließt es technisches, planungs- und wirtschaftsbezogenes Fachwissen aus Forschung und Praxis aller Baufachbereiche. Daraus werden professionelle Instrumente und Produkte entwickelt, z. B. Datenbanken, Fachbücher, -zeitschriften und Veranstaltungen. Diese werden über den Onlineshop www.baufachinformation.de angeboten.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Aufbau eines zentralen Datenhub sowie der Relaunch des Onlineshops www.baufachinformation.de
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt aufgrund der im Kriterienkatalog „Bewertungskriterien zur Bietereignung“ festgelegten Kriterien und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt aufgrund der im Kriterienkatalog „Bewertungskriterien zur Bietereignung“ festgelegten Kriterien und Fragestellungen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20 Prozent, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 80 %.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: System inkl. Konzept zur parallelen Bestellsystembearbeitung (LV S.10).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachführend aufgeführten Unterlagen müssen mit dem Angebot vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachführend aufgeführten Unterlagen müssen mit dem Angebot vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB. (Siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB. (Siehe Anlage zu den Verfahrensunterlagen),
(3) Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen. (Details gem. Verfahrensunterlagen unter „Bewertungskriterien zur Bietereignung .xlsx“).
Der Auftraggeber wird für alle Bieter, gem. § 150 a GewO, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Firmenprofil,
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Relaunch eines Onlineshops mit CMS und PIM,
(3) Welches Shopsystem planen Sie einzuführen,
(4) Welchen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Firmenprofil,
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Relaunch eines Onlineshops mit CMS und PIM,
(3) Welches Shopsystem planen Sie einzuführen,
(4) Welchen Partnerstatus haben Sie beim Shopsystem,
(5) Wie viele zertifizierte Entwickler haben Sie für das Shopsystem mit Nachweisen,
(6) Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen.
Für (2) bis (6) siehe Details gem. Verfahrensunterlagen unter „Bewertungskriterien zur Bietereignung .xlsx“.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-30 📅
“— Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe...”
— Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Gem. § 9 Abs. 3 S. 2 VgV stehen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen bei der deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Während der Angebotsfrist werden seitens des Auftraggebers drei Ortstermine, zur Wahl, angeboten. Die Teilnahme an einem der 3 Termine ist zwingend vorgeschrieben. Die Anmeldefristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 3.6.2016 eingehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 081-208827 (2021-04-22)