(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte. Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags. Hierbei sind insbesondere: a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen, b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen, c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen. Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Referenznummer: 0056-21
Kurze Beschreibung:
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags.
Hierbei sind insbesondere:
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen,
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen,
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags.
Hierbei sind insbesondere:
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen,
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen,
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internet-Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— der Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV reduzieren, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dies behält sich der Auftraggeber vorliegend ausdrücklich vor. Die Mindestzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabeaufgefordert wird, ist vorliegend festgelegt auf 3 Bewerber,
— sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, fordert der Auftraggeber eine Anzahl von geeigneten Bewerbern zur Angebotsabgabe auf, die nicht niedriger als die festgelegte Mindestzahl von 3 Bewerbern ist,
— sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen,
— der Auftraggeber behält sich gleichermaßen vor, auch mehr als 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
— der Auftraggeber behält sich ferner vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot (ursprüngliches Angebot) zu erteilen,
— der Auftraggeber wird in der Angebotsphase seine Anforderungen an die Erstangebote ggf. näher konkretisieren. Eine Vorabversion der Vergabeunterlagen zur Angebotsphase (Dokument D) steht – zur Information – auch bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung; für den Teilnahmewettbewerb selbst werden diese nicht benötigt,
— der Auftraggeber wird die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens eingegangenen Erstangebote prüfen und werten. Sofern ein zuschlagsfähiges Erstangebot vorliegt, bei dem er keinen Verhandlungsbedarf sieht, behält er sich vor, gänzlich auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag direkt auf dieses Erstangebot zu erteilen,
— elektronische Rechnungsstellung:
Rechnungen können ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt werden. Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VR6M4
— der Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV reduzieren, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dies behält sich der Auftraggeber vorliegend ausdrücklich vor. Die Mindestzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabeaufgefordert wird, ist vorliegend festgelegt auf 3 Bewerber,
— sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, fordert der Auftraggeber eine Anzahl von geeigneten Bewerbern zur Angebotsabgabe auf, die nicht niedriger als die festgelegte Mindestzahl von 3 Bewerbern ist,
— sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen,
— der Auftraggeber behält sich gleichermaßen vor, auch mehr als 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
— der Auftraggeber behält sich ferner vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot (ursprüngliches Angebot) zu erteilen,
— der Auftraggeber wird in der Angebotsphase seine Anforderungen an die Erstangebote ggf. näher konkretisieren. Eine Vorabversion der Vergabeunterlagen zur Angebotsphase (Dokument D) steht – zur Information – auch bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung; für den Teilnahmewettbewerb selbst werden diese nicht benötigt,
— der Auftraggeber wird die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens eingegangenen Erstangebote prüfen und werten. Sofern ein zuschlagsfähiges Erstangebot vorliegt, bei dem er keinen Verhandlungsbedarf sieht, behält er sich vor, gänzlich auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag direkt auf dieses Erstangebot zu erteilen,
— elektronische Rechnungsstellung:
Rechnungen können ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt werden. Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VR6M4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags.
Hierbei sind insbesondere:
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen,
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen,
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
Gegenstand des Auftrags ist die (Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der FMSA unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Gegenstand des Auftrags ist die (Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der FMSA unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
a) die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die Anforderungen, die sich aus der einschlägigen Verordnung BITV 2.0 für die Finanzagentur (und die FMSA) als „Öffentliche Stellen des Bundes“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 BGG ergeben, umzusetzen,
a) die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die Anforderungen, die sich aus der einschlägigen Verordnung BITV 2.0 für die Finanzagentur (und die FMSA) als „Öffentliche Stellen des Bundes“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 BGG ergeben, umzusetzen,
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Die redaktionelle Überarbeitung der Inhalte des Internetauftritts erfolgt (parallel) durch den Auftraggeber und ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen des Relaunchs eng mit dem internen Team des Auftraggebers zusammen.
Die redaktionelle Überarbeitung der Inhalte des Internetauftritts erfolgt (parallel) durch den Auftraggeber und ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen des Relaunchs eng mit dem internen Team des Auftraggebers zusammen.
Im Rahmen des Relaunchs ist bei der Integration der Inhalte gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Neugewichtung aufgrund veränderter Tätigkeitsfelder der Finanzagentur vorzunehmen. Hintergrund sind Veränderungen in der Aufgabenstruktur des Auftraggebers seit dem letzten Relaunch. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Website des Auftraggebers bildet jedoch auch künftig der Bereich für institutionelle Investoren (Banken, Zentralbanken, Asset Manager, Pensionsfonds, Versicherungen, etc.), in dem tagesaktuell alle wesentlichen Informationen zu Bundeswertpapieren (deutschen Staatsanleihen) aggregiert und im Allgemeinen, aber auch zu jedem einzelnen Bundeswertpapier bereitgehalten werden. Zur Darstellung dieser (Kern-)Inhalte in Form von Übersichten und Charts kann der Auftragnehmer die bereits bestehende Produktdatenbank- und Abfrageinfrastruktur vom Auftraggeber übernehmen und weiterentwickeln oder von Grund auf neu schaffen.
Im Rahmen des Relaunchs ist bei der Integration der Inhalte gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Neugewichtung aufgrund veränderter Tätigkeitsfelder der Finanzagentur vorzunehmen. Hintergrund sind Veränderungen in der Aufgabenstruktur des Auftraggebers seit dem letzten Relaunch. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Website des Auftraggebers bildet jedoch auch künftig der Bereich für institutionelle Investoren (Banken, Zentralbanken, Asset Manager, Pensionsfonds, Versicherungen, etc.), in dem tagesaktuell alle wesentlichen Informationen zu Bundeswertpapieren (deutschen Staatsanleihen) aggregiert und im Allgemeinen, aber auch zu jedem einzelnen Bundeswertpapier bereitgehalten werden. Zur Darstellung dieser (Kern-)Inhalte in Form von Übersichten und Charts kann der Auftragnehmer die bereits bestehende Produktdatenbank- und Abfrageinfrastruktur vom Auftraggeber übernehmen und weiterentwickeln oder von Grund auf neu schaffen.
Der Ausbau der Schuldenstatistik bildet den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt beim Relaunch. Hier ist eine weitere leistungsfähige „Schuldendatenbank“ zu schaffen oder die bestehende Produktdatenbank in diese Richtung konzeptionell weiterzuentwickeln. Die bisher manuell gepflegten Charts und Übersichten zur Schuldenstatistik sollen von den Seitenbesuchern bis zu einem in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C_01) definierten Grad variiert werden können.
Der Ausbau der Schuldenstatistik bildet den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt beim Relaunch. Hier ist eine weitere leistungsfähige „Schuldendatenbank“ zu schaffen oder die bestehende Produktdatenbank in diese Richtung konzeptionell weiterzuentwickeln. Die bisher manuell gepflegten Charts und Übersichten zur Schuldenstatistik sollen von den Seitenbesuchern bis zu einem in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C_01) definierten Grad variiert werden können.
Die Website der FMSA wurde 2018 erstellt und bedarf keiner inhaltlichen Überarbeitung. Sie basiert auf den Templates der heutigen Finanzagentur-Website und soll auch künftig auf Finanzagentur-Templates basieren, weshalb hier ebenfalls eine gestalterische Anpassung notwendig wird. Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt sie schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur inkl. Releasewechsel des CMS nicht gefährdet werden.
Die Website der FMSA wurde 2018 erstellt und bedarf keiner inhaltlichen Überarbeitung. Sie basiert auf den Templates der heutigen Finanzagentur-Website und soll auch künftig auf Finanzagentur-Templates basieren, weshalb hier ebenfalls eine gestalterische Anpassung notwendig wird. Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt sie schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur inkl. Releasewechsel des CMS nicht gefährdet werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Abnahme derjenigen Leistungen, die in dem zu vergebenden EVB-IT Erstellungsvertrag als „Leistungen bis zur Abnahme“ vereinbart werden.
Der Auftraggeber hat 3 einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Für die Verlängerungsoptionen gelten die gleichen Konditionen wie für die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit.
Sofern der Auftraggeber von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen will, wird er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform darüber informieren, ansonsten endet der Vertrag automatisch zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Sofern der Auftraggeber von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen will, wird er den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform darüber informieren, ansonsten endet der Vertrag automatisch zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Sofern der Auftraggeber von allen 3 Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Vertrag 60 Monate nach Abnahme derjenigen Leistungen, die in dem zu vergebenden EVB-IT Erstellungsvertrag als „Leistungen bis zur Abnahme“ vereinbart werden.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat 3 einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Kriterien sind nach 3 Klassen zu differenzieren:
A) Ausschlusskriterium,
B) Bewertungskriterium und
I) Informationskriterium.
Für Eigenerklärungen sind Formblätter wie bspw. das Formblatt B_02 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ vorgegeben.
A) (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bewerbers, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (Formblatt B_02).
A) (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bewerbers, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (Formblatt B_02).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. (A) Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine gültige im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. (Formblatt B_02).
(Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden; ebenfalls Formblatt B_02).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden; ebenfalls Formblatt B_02).
2. (A) Umsatzzahlen:
Nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens):
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt B_02; Mindestanforderung 500 000 EUR netto für jedes verfügbare Geschäftsjahr),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B_02).
3. (A) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl:
Für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens)
ENTWEDER Eigenerklärung zur Bilanzsumme ODER (alternativ zur Angabe der Bilanzsummen) Angabe zur Größenkategorie des Bieters gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission.
Mindeststandards:
Mindestanforderung bzgl. des Nettojahresgesamtumsatzes: 500 000 EUR netto für jedes verfügbare Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(B) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Formblatt B_06):
Für den Nachweis der Eignung muss der Bewerber mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen angeben. Die Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
— Name des Auftraggebers,
— Website mit dazugehöriger URL,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Umfang: Anzahl der Personentage,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen.
Das Eignungskriterium „Referenzliste über vergleichbare Leistungen“ ist das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber (Bewertungskriterium) für die zweite Verfahrensstufe (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis des Vergleichs der jeweiligen Gesamtheit aller Referenzen derjenigen einzelnen Bewerber, denen die generelle Eignung zuerkannt werden kann und deren Teilnahmeanträge nicht aus anderen (bspw. formalen) Gründen ausgeschlossen werden müssen.
Das Eignungskriterium „Referenzliste über vergleichbare Leistungen“ ist das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber (Bewertungskriterium) für die zweite Verfahrensstufe (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis des Vergleichs der jeweiligen Gesamtheit aller Referenzen derjenigen einzelnen Bewerber, denen die generelle Eignung zuerkannt werden kann und deren Teilnahmeanträge nicht aus anderen (bspw. formalen) Gründen ausgeschlossen werden müssen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerber haben im Teilnahmeantrag (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB bereits im Hinblick auf die zweite Verfahrensstufe (Angebotsphase) und für den Auftragsfall zu erklären, dass:
1. sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
1. sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
2. ihnen bekannt ist, dass im Auftragsfall die Einrichtung und Nutzung einer Verschlüsselung für den E-Mailverkehr mit dem Auftraggeber und dem Hosting-Dienstleister des Auftraggebers verpflichtend ist und von der Verschlüsselung beim Austausch vertraulicher Informationen zwingend Gebrauch zu machen ist (zulässige Verschlüsselungsverfahren sind S/MIME oder PGP).
2. ihnen bekannt ist, dass im Auftragsfall die Einrichtung und Nutzung einer Verschlüsselung für den E-Mailverkehr mit dem Auftraggeber und dem Hosting-Dienstleister des Auftraggebers verpflichtend ist und von der Verschlüsselung beim Austausch vertraulicher Informationen zwingend Gebrauch zu machen ist (zulässige Verschlüsselungsverfahren sind S/MIME oder PGP).
3. ihnen bekannt ist, dass der Auftraggeber der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen und der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegt und außerdem berechtigt ist, dem Bundesministerium der Finanzen und anderen nationalen und internationalen Behörden jegliche Informationen, Dokumente, Unterlagen und Ergebnisse zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die gegenseitigen Aufgaben zu erfüllen.
3. ihnen bekannt ist, dass der Auftraggeber der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen und der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegt und außerdem berechtigt ist, dem Bundesministerium der Finanzen und anderen nationalen und internationalen Behörden jegliche Informationen, Dokumente, Unterlagen und Ergebnisse zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die gegenseitigen Aufgaben zu erfüllen.
4. ihnen bekannt ist, dass der Auftraggeber zur Weitergabe von Informationen, Dokumenten, Unterlagen und Ergebnissen an Dritte (z. B. externe Berater) berechtigt ist, soweit dies zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben erforderlich ist.
5. ihnen bekannt ist, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Vertragsinformationen (insbesondere Laufzeit des Vertrags, abgerechnetes Vertragsvolumen, Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands, Vertragspartner) im Rahmen von Anfragen des Bundestags einschließlich seiner Ausschüsse entsprechend zu übermitteln.
5. ihnen bekannt ist, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Vertragsinformationen (insbesondere Laufzeit des Vertrags, abgerechnetes Vertragsvolumen, Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands, Vertragspartner) im Rahmen von Anfragen des Bundestags einschließlich seiner Ausschüsse entsprechend zu übermitteln.
6. Ihnen bekannt ist, dass im Zuschlagsfall auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wird.
7. ihnen bekannt ist, dass im Auftragsfall eine Antikorruptionsklausel im Vertrag enthalten sein wird, die i. W. folgende Regelungen enthalten wird.
8. Mit dem Formblatt B_05 haben die Bewerber außerdem eine Erklärung zur E-Rechnung abzugeben.
Wie alle Vorgaben der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) sind die Ausführungsbedingungen nicht verhandelbar.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftrag kann nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Die Eignungskriterien sind nach 3 Klassen zu differenzieren:
A) Ausschlusskriterium (Ausschluss bei Nichterfüllung),
B) Bewertungskriterium (vergleichende Bewertung zur Erstellung einer Rangfolge; Reduktionskriterium),
I) Informationskriterium (ohne Bewertung):
Als einziges Eignungskriterium für die Begrenzung der Zahl der Bewerber (Bewertungskriterium, B – Reduktionskriterium) für die zweite Verfahrensstufe (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb) dient der Eignungsnachweis „Referenzenliste über vergleichbare Leistungen“ (Formblatt B_06). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis des Vergleichs der jeweiligen Gesamtheit aller Referenzen derjenigen einzelnen Bewerber, denen die generelle Eignung zuerkannt werden kann und deren Teilnahmeanträge nicht aus anderen (bspw. formalen) Gründen ausgeschlossen werden müssen. Für den Nachweis der Eignung muss der Bewerber mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen angeben. Die Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Als einziges Eignungskriterium für die Begrenzung der Zahl der Bewerber (Bewertungskriterium, B – Reduktionskriterium) für die zweite Verfahrensstufe (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb) dient der Eignungsnachweis „Referenzenliste über vergleichbare Leistungen“ (Formblatt B_06). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis des Vergleichs der jeweiligen Gesamtheit aller Referenzen derjenigen einzelnen Bewerber, denen die generelle Eignung zuerkannt werden kann und deren Teilnahmeanträge nicht aus anderen (bspw. formalen) Gründen ausgeschlossen werden müssen. Für den Nachweis der Eignung muss der Bewerber mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen angeben. Die Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
— Name des Auftraggebers,
— Website mit dazugehöriger URL,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Umfang: Anzahl der Personentage,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— der Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV reduzieren, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dies behält sich der Auftraggeber vorliegend ausdrücklich vor. Die Mindestzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabeaufgefordert wird, ist vorliegend festgelegt auf 3 Bewerber,
— der Auftraggeber kann die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV reduzieren, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dies behält sich der Auftraggeber vorliegend ausdrücklich vor. Die Mindestzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabeaufgefordert wird, ist vorliegend festgelegt auf 3 Bewerber,
— sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, fordert der Auftraggeber eine Anzahl von geeigneten Bewerbern zur Angebotsabgabe auf, die nicht niedriger als die festgelegte Mindestzahl von 3 Bewerbern ist,
— sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen,
— der Auftraggeber behält sich gleichermaßen vor, auch mehr als 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
— der Auftraggeber behält sich ferner vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot (ursprüngliches Angebot) zu erteilen,
— der Auftraggeber wird in der Angebotsphase seine Anforderungen an die Erstangebote ggf. näher konkretisieren. Eine Vorabversion der Vergabeunterlagen zur Angebotsphase (Dokument D) steht – zur Information – auch bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung; für den Teilnahmewettbewerb selbst werden diese nicht benötigt,
— der Auftraggeber wird in der Angebotsphase seine Anforderungen an die Erstangebote ggf. näher konkretisieren. Eine Vorabversion der Vergabeunterlagen zur Angebotsphase (Dokument D) steht – zur Information – auch bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung; für den Teilnahmewettbewerb selbst werden diese nicht benötigt,
— der Auftraggeber wird die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens eingegangenen Erstangebote prüfen und werten. Sofern ein zuschlagsfähiges Erstangebot vorliegt, bei dem er keinen Verhandlungsbedarf sieht, behält er sich vor, gänzlich auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag direkt auf dieses Erstangebot zu erteilen,
— der Auftraggeber wird die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens eingegangenen Erstangebote prüfen und werten. Sofern ein zuschlagsfähiges Erstangebot vorliegt, bei dem er keinen Verhandlungsbedarf sieht, behält er sich vor, gänzlich auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag direkt auf dieses Erstangebot zu erteilen,
— elektronische Rechnungsstellung:
Rechnungen können ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt werden. Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) oder zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Vergabeverfahrens) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung (1. Stufe des Vergabeverfahrens) oder zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Vergabeverfahrens) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 115-302535 (2021-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags.
Hierbei sind insbesondere
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen;
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen;
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Im Zuge des Relaunchs ist die derzeitige (2014 gestaltete) Website der Finanzagentur gestalterisch und technisch grundlegend zu überarbeiten. Dies bildet den Schwerpunkt des Auftrags.
Hierbei sind insbesondere
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen;
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen;
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO 3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden, durchzuführen.
Im Gegensatz zur Website der Finanzagentur erfüllt die Website der FMSA schon heute (mit nur wenigen geringfügigen Defiziten) die Anforderungen der BITV 2.0. Dieser Status soll durch den Relaunch des Internetauftritts der Finanzagentur nicht gefährdet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
(Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Hierbei sind insbesondere
a) die regulatorischen Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen;
b) die auf dem Styleguide der Bundesregierung basierenden Vorgaben des Corporate Designs der Finanzagentur zu berücksichtigen;
Gegenstand des Auftrags ist die (Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der FMSA unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
Gegenstand des Auftrags ist die (Neu)Gestaltung der Website der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und der strukturell darauf basierenden Website der FMSA unter Verwendung des TYPO3-CMS sowie die fortlaufende technische Betreuung in Form von Softwarepflege sowie Design- und Programmierleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung und Anpassung beider Internetauftritte.
a) die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die Anforderungen, die sich aus der einschlägigen Verordnung BITV 2.0 für die Finanzagentur (und die FMSA) als "Öffentliche Stellen des Bundes" im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 BGG ergeben, umzusetzen;
a) die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die Anforderungen, die sich aus der einschlägigen Verordnung BITV 2.0 für die Finanzagentur (und die FMSA) als "Öffentliche Stellen des Bundes" im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 BGG ergeben, umzusetzen;
c) der Wechsel auf die aktuell empfohlene Version des Content Management Systems TYPO3, mit dem beide Internetauftritte betreut werden,
durchzuführen.
Der Ausbau der Schuldenstatistik bildet den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt beim Relaunch. Hier ist eine weitere leistungsfähige "Schuldendatenbank" zu schaffen oder die bestehende Produktdatenbank in diese Richtung konzeptionell weiterzuentwickeln. Die bisher manuell gepflegten Charts und Übersichten zur Schuldenstatistik sollen von den Seitenbesuchern bis zu einem in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C_01) definierten Grad variiert werden können.
Der Ausbau der Schuldenstatistik bildet den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt beim Relaunch. Hier ist eine weitere leistungsfähige "Schuldendatenbank" zu schaffen oder die bestehende Produktdatenbank in diese Richtung konzeptionell weiterzuentwickeln. Die bisher manuell gepflegten Charts und Übersichten zur Schuldenstatistik sollen von den Seitenbesuchern bis zu einem in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C_01) definierten Grad variiert werden können.
Zusätzliche Informationen:
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Leistungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Teams
Preis (Gewichtung): 40%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: BippesBrandão GmbH
Postanschrift: Andrestr., 49
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland 🇩🇪 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://bippesbrandao.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3