RV temperierter Express-Versand von Ringversuchsproben 2022 bis 2025

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal 2 Termine) in den Jahren 2022-2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben.
Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-06 Auftragsbekanntmachung
2021-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 61;1000759485;EU
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen. Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal 2 Termine) in den Jahren 2022-2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erstellen von Adressenlisten, Postversand 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361 / 305-0 📞
Fax: +49 2361 / 305-59855 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR2P/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR2P 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-347320
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. b) Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind für die gesamte Vertragslaufzeit bindend. c) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto. Die Abrechnung erfolgt pro Versandtermin. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Es wird nur die tatsächlich transportierte Paketanzahl je nach Zustellungsort vergütet (Kosten pro Paket). Die Rechnungen sind spätestens 3 Wochen nach jedem Versandtermin nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach ringversuche@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer einzureichen. E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen. Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt. Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit eine Rechnung im Format XRechnung zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail oder De-Mail ist möglich. Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link: Login für Rechnungssteller (oder https://erechnung.nrw). Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender bitte folgende E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw Die zur Rechnungsstellung benötigte Leitweg-ID des LANUV lautet: 05113-10001-62 Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier: E-Rechnung in NRW | Vergabe.NRW (oder https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw) Wird ein Skontoabzug eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen. d) Wertungs-/Zuschlagskriterien Als Wertungskriterium wird ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Erzielen 2 Angebote bei dem o. g. Verfahren einen identischen Preis (2 Nachkommastellen) entscheidet das Los. Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YR2P
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
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Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal 2 Termine) in den Jahren 2022-2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben.
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Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzende Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2-8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
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Der Bieter wird spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Express-Versand über den genauen Termin informiert. Spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Versandtermin werden dem Bieter die genaue Anzahl zu versendender Pakete und die Adressen der Empfänger zur Verfügung gestellt.
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Der erste Versandtermin im ausgeschriebenen Leistungszeitraum von 2022-2025 ist in der 1. Jahreshälfte 2022.
Jeder Express-Versand im genannten Zeitraum muss die folgenden Bedingungen einhalten:
— Gekühlter Probenversand mit einem garantierten Temperaturbereich im Inneren des Pakets von 2-8 Grad Celsius, unabhängig von den möglichen Außentemperaturen (ca. -10 Grad Celsius bis ca. +35 Grad Celsius) im Versandgebiet,
— Nutzbares Innenvolumen des Pakets mind. 270 (l) x 165 (w) x 165 (h) mm bzw. Volumen für 3 bis sechs 250 ml PE-Flaschen
— Die konditionierten Versandpakete, das Verpackungsmaterial (Füllmaterial, Kühlmaterial, Schrumpffolie) für den temperierten Probenversand muss vollständig vom Bieter zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören auch entsprechende Kühlelemente sowie z. B. Luftpolsterfolie und/oder anderes Material zum Schutz der Probenflaschen. Eine leihweise Zurverfügungstellung dieser Verpackungsmaterialien ist möglich. In diesem Fall ist jedoch der Rücklauf der Verpackungen durch den Bieter zu organisieren und evtl. entstehende Kosten für den Rücklauf der Pakete sind durch den Bieter zu tragen,
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— Die Bereitstellung/Lieferung der Pakete und des Verpackungsmaterials durch den Bieter muss bis spätestens 11 Uhr am Versandtag erfolgen,
— Versandetiketten/Versandlabels müssen mittels Seriendruck aus Excel- oder Access-Tabellen durch den Auftraggeber oder in vorgegebener Reihenfolge durch den Bieter erstellt werden können. Das Anbringen der Versandetiketten durch den Auftraggeber ist erforderlich – keine Lieferung vorgelabelter Kartons,
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— Abholung der vom Auftraggeber verpackten, versandfertigen Probenkartons durch den Bieter gegen 17 Uhr am Versandtag,
— Lieferort der Verpackung und Abholung der gepackten Pakete:
LANUV NRW, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
— Zustellung/Auslieferung der temperierten Probenpakete bei den Empfängern zwischen 7.30 Uhr und 12 Uhr des Folgetages. Auslieferung gegen Empfangsbestätigung,
— Eine Sendungsverfolgung muss über das Internet möglich sein,
— Die Verhandlungssprache und Korrespondenz ist deutsch in Wort und Schrift.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg Zustellung – Auslieferung der temperierten Probenpakete innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
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— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen,
— soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
— soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532_EU),
— soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU).
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
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— Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532_EU / Formular 533_EU).
Zu Formular 533_EU:
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Formblatt „Referenzen“ ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen.
Es sind mind. 2 Referenzen bei einem benannten Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die mit dem Express-Versand von temperaturempfindlichen Waren nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind.
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— das eingesetzte Paket- und Verpackungsmaterial muss nachgewiesenermaßen den geforderten Temperaturbereich einhalten. Entsprechende Nachweise (Aufzeichnungen über Temperaurverläufe, Kalibrierungsprotokolle o. ä.) sind vorzulegen,
— Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU / Formular 533_EU).
Zu Formular 533_EU:
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR2P/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
b) Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind für die gesamte Vertragslaufzeit bindend.
c) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto.
Die Abrechnung erfolgt pro Versandtermin. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
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Es wird nur die tatsächlich transportierte Paketanzahl je nach Zustellungsort vergütet (Kosten pro Paket).
Die Rechnungen sind spätestens 3 Wochen nach jedem Versandtermin nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach ringversuche@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer einzureichen.
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E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen
Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.
Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt.
Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit eine Rechnung im Format XRechnung zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail oder De-Mail ist möglich.
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Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link: Login für Rechnungssteller (oder https://erechnung.nrw).
Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender bitte folgende E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw
Die zur Rechnungsstellung benötigte Leitweg-ID des LANUV lautet: 05113-10001-62
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier:
E-Rechnung in NRW | Vergabe.NRW (oder https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw)
Wird ein Skontoabzug eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
d) Wertungs-/Zuschlagskriterien
Als Wertungskriterium wird ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Erzielen 2 Angebote bei dem o. g. Verfahren einen identischen Preis (2 Nachkommastellen) entscheidet das Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YR2P

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB – Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2021/S 131-347320 (2021-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen. Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal zwei Termine) in den Jahren 2022 - 2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2361/305-0 📞
Fax: +49 2361/305-59855 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 188-489721
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 131-347320
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6YE

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal zwei Termine) in den Jahren 2022 - 2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben.
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Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzende Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
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Der Bieter wird spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Express-Versand über den genauen Termin informiert. Spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Versandtermin werden dem Bieter die genaue Anzahl zu versendender Pakete und die Adressen der Empfänger zur Verfügung gestellt.
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Der erste Versandtermin im ausgeschriebenen Leistungszeitraum von 2022 - 2025 ist in der 1. Jahreshälfte 2022.
- Gekühlter Probenversand mit einem garantierten Temperaturbereich im Inneren des Pakets von 2 - 8 Grad Celsius, unabhängig von den möglichen Außentemperaturen (ca. -10 Grad Celsius bis ca. +35 Grad Celsius) im Versandgebiet
- Nutzbares Innenvolumen des Pakets mind. 270 (l) x 165 (w) x 165 (h) mm bzw. Volumen für drei bis sechs 250 ml PE-Flaschen
- Die konditionierten Versandpakete, das Verpackungsmaterial (Füllmaterial, Kühlmaterial, Schrumpffolie) für den temperierten Probenversand muss vollständig vom Bieter zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören auch entsprechende Kühlelemente sowie z.B. Luftpolsterfolie und/oder anderes Material zum Schutz der Probenflaschen. Eine leihweise Zurverfügungstellung dieser Verpackungsmaterialien ist möglich. In diesem Fall ist jedoch der Rücklauf der Verpackungen durch den Bieter zu organisieren und evtl. entstehende Kosten für den Rücklauf der Pakete sind durch den Bieter zu tragen.
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- Die Bereitstellung/Lieferung der Pakete und des Verpackungsmaterials durch den Bieter muss bis spätestens 11 Uhr am Versandtag erfolgen.
- Versandetiketten/Versandlabels müssen mittels Seriendruck aus Excel- oder Access-Tabellen durch den Auftraggeber oder in vorgegebener Reihenfolge durch den Bieter erstellt werden können. Das Anbringen der Versandetiketten durch den Auftraggeber ist erforderlich - keine Lieferung vorgelabelter Kartons.
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- Abholung der vom Auftraggeber verpackten, versandfertigen Probenkartons durch den Bieter gegen 17 Uhr am Versandtag.
- Lieferort der Verpackung und Abholung der gepackten Pakete:
- Zustellung/Auslieferung der temperierten Probenpakete bei den Empfängern zwischen 7:30 Uhr und 12 Uhr des Folgetages. Auslieferung gegen Empfangsbestätigung.
- Eine Sendungsverfolgung muss über das Internet möglich sein.
- Die Verhandlungssprache und Korrespondenz ist deutsch in Wort und Schrift.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg Zustellung - Auslieferung der temperierten Probenpakete innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-16 📅
Name: TNT Express GmbH
Postanschrift: Heerdterbuschstraße 8a
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sps-neuss@tnt.de 📧
Land: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 GWB - Unwirksamkeit
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
Quelle: OJS 2021/S 188-489721 (2021-09-23)