RV zur Lieferung von Stromerzeugern und Energieverteilern

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Stromerzeugern und Energieverteilern für das BBK.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-18 Auftragsbekanntmachung
2021-02-25 Ergänzende Angaben
2021-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerungskabel
Referenznummer: B 20.13 - 0666/20/VV: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Stromerzeugern und Energieverteilern für das BBK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlängerungskabel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromerzeugungsaggregate 📦
Kabelzubehör, isoliert 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b20.13@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2613 📞
Fax: +49 2289910610-2613 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=371439 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030545
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Stromerzeuger
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 40 Stück Stromerzeuger mit einer Leistung von 5 kVA, 40 Stück Stromerzeuger mit einer Leistung von 9 kVA (jeweils inkl. Zubehör), 10 Stück Kanisterbetankungssets, 10 Stück Abgasschläuche, 10 Stück Einfüllstutzen und 10 Kraftstoffkanister entsprechend der beigefügten Vergabeunterlage.
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Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Energieverteiler
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu je 40 Stück Dreifachabzweigstücke, Verlängerungsleitungen 10 m/ 230 V, Verlängerungsleitungen 5 m/ 230 V, Verlängerungsleitungen 5 m/ 400 V, Leitungsroller 25 m/ 230 V, Leitungsroller 50 m/ 230 V, Leitungsroller 25 m/ 400 V, Steckdosenverteiler 8-fach und Personenschutzadapter entsprechend der beigefügten Vergabeunterlage.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Keine
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Keine
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=371439 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere abrufberechtigte Behörden sind die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
— die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde,
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— die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr,
— die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei,
— die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven,
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— die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg,
— die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim,
— die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land,
— die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen,
— die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde,
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— die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde,
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— die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zur Behebung von Zweifeln und zur Verifizierung der technischen Anforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI das Recht vor, das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu prüfen. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass eine Musterbesichtigung der angebotenen Leistung durch das Beschaffungsamt des BMI ermöglicht wird.
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Bei dieser Musterbesichtigung erfolgt die Verifikation der technischen Merkmale hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion, der fachgerechten Ausführung u.a.m. durch das Beschaffungsamt und durch den Bedarfsträger BBK.
Erfüllt das Muster nicht die technischen Anforderung, wird das Angebot dieses Bieters gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen.
Sofern ein Angebot nach der Mustervorstellung ausgeschlossen wurde, können die vorgenannten Schritte nacheinander mit weiteren Bietern erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2021/S 015-030545 (2021-01-18)
Ergänzende Angaben (2021-02-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-104904
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-030545
ABl. S-Ausgabe: 42
Quelle: OJS 2021/S 042-104904 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 099-260960
ABl. S-Ausgabe: 99

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Name: Albert Ziegler GmbH
Postanschrift: Memminger Straße 28
Postort: Giengen
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73229510 📞
E-Mail: info@ziegler.de 📧
Land: Heidenheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 099-260960 (2021-05-20)