S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für 3 Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung)

DB Energie GmbH (Bukr 31)

S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für 3 Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-15 Auftragsbekanntmachung
2022-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Ausrüstung
Referenznummer: 21FEI50127
Kurze Beschreibung:
S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für 3 Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Ausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaltanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: uwe.schwatlo@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029755752 📞
Fax: +49 6926553244 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c821c97c-8f6e-4c13-9f2b-9721fe85b192 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c821c97c-8f6e-4c13-9f2b-9721fe85b192 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-20 📅
Datum des Beginns: 2022-01-17 📅
Datum des Endes: 2048-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 076-195496
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage der elektrotechnischen Ausrüstung (Hauptkomponenten) für 3 Gleichstrom-Unterwerke (Lichtenberg, Zeuthen und Halensee) für die S-Bahn Berlin. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind die Planung, Lieferung, Aufstellung/Montage, Herbeiführen der Funktionsfähigkeit, die Mitwirkung beim
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Probebetrieb und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Ausrüstung (Komponenten).
Die Errichtung der baulichen Anlagen und die Verbindung aller Komponenten (Finalmontage) erfolgt innerhalb anderer Verträge durch andere Auftragnehmer.
Der Lieferumfang beinhaltet die 30-kV-Mittelspannungsschaltanlagen mit Einfachsammelschiene (ca. 23 Felder); ca. 47 Stück 30-kV-Netzschutzgeräte; 30/0,63 kV-Gleichrichtertransformatoren 3MVA (ca. 2 Stück), …4 MVA (ca. 7 Stück); 750-V-DCGleichrichter-Verband 3 000 A (ca. 2 Gleichrichter), …4 000 A (ca. 7 Gleichrichter); und 750-V-DC-Rückleiter-Felder (ca. 4 Felder); 750-V-Gleichstromschaltanlage (ca. 39 Felder); DC-Schutzgeräte (ca. 30 Stück); 400-V-AC-Eigenbedarfs-Schaltanlage (ca. 3 Anlagen); 60-V-DC-Eigenbedarfs-Anlage, einschl. Batterien (ca. 3 Anlagen); Erdungskurzschließer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke); Stationsleittechnik für alle Anlagenbestandteile inkl. Nebengewerke (3 Gleichstrom-Unterwerke); Telekommunikations-Schrank/Umsetzer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke).
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Für die Planung und Ausführung sind u. a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die
Komponenten/Anwendungen/Systeme zu erstellen, sowie Zulassungsverfahren/Typfreigabeverfahren nach der DB Energie SMS-VA 06 bzw. 07 inkl. Gutachterbauftragungen durchzuführen.
Mit dem Lieferanten der elektrotechnischen Komponenten aus dieser Bekanntmachung wird nach erfolgreicher Abnahme ein Servicevertrag über 20 Jahre abgeschlossen. Anschließend kann dieser Servicevertrag jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Der Servicevertrag berücksichtigt die Basisbestandteile (Pauschalen):
— Obsoleszenz-Management,
— Mitteilungspflicht bei Serienfehlern oder technischen Erkenntnissen,
— Patchreport und Patchen von Software,
— technische Hotline.
Sowie die besonderen aufwandsbezogenen Leistungen:
— Schulungen,
— Entstörungen,
— Software-Services,
— Montageleistungen für den Austausch eines 30 kV Leistungsschaltermoduls,
— Ersatzteillieferungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Servicevertrag kann nach einer Laufzeit von 20 Jahren jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 4).
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— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 5).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl
Berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen (B1_Formblatt Teilnahmeantrag),
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— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (B1_Formblatt Teilnahmeantrag),
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 6 + 7),
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— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 10c),
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 12),
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist (B2_Bietereigenerklärung, Ziffern 1 und 2),
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 3),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 8),
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 9),
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— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 10a + b),
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— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 11).
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird (B2_Bietereigenerklärung, Ziffer 14).
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen (B1_Formblatt Teilnahmeantrag),
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar (bitte als Anlage zu B1_Formblatt Teilnahmeantrag einreichen),
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (B1_Formblatt Teilnahmeantrag),
— Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (B1_Formblatt Teilnahmeantrag).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen oder der von ihm bestellte Nachunternehmer in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie B1_21FEI50127_Formblatt Teilnahmeantrag (Präqualifikationen).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen:
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— DC-Schaltanlage/DC-Schaltfelder,
— DC-Leistungsschalter,
— DC-Schutz Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen, Gleichstromunterwerke und Erzeugeranlagen,
— Engineering- und Integrationsleistungen für Stationsleittechnik (bei Komponenten-Zukauf),
— Netzschutzgeräte 50 Hz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-03 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Die Angebotspreise der elektrotechnischen Ausrüstung und dem 20-jährigen Servicevertrag werden summiert und bilden das Zuschlagskriterium.
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schwatlo, Uwe
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c821c97c-8f6e-4c13-9f2b-9721fe85b192 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-O – Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten
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Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 076-195496 (2021-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für drei Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt Main

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-064446
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 076-195496
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage der elektrotechnischen Ausrüstung (Hauptkomponenten) für drei Gleichstrom-
Unterwerke (Lichtenberg, Zeuthen und Halensee) für die S-Bahn Berlin. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind die Planung, Lieferung, Aufstellung/Montage, Herbeiführen der Funktionsfähigkeit, die Mitwirkung beim
Der Lieferumfang beinhaltet die 30-kV-Mittelspannungsschaltanlagen mit Einfachsammelschiene (ca. 23 Felder); ca. 47 Stück 30-kV-Netzschutzgeräte; 30/0,63 kV-Gleichrichtertransformatoren 3MVA (ca. 2 Stück), ...4 MVA (ca. 7 Stück); 750-V-DCGleichrichter-Verband 3.000 A (ca. 2 Gleichrichter), ...4.000 A (ca. 7 Gleichrichter); und 750-V-DC-Rückleiter-Felder (ca. 4 Felder); 750-V-Gleichstromschaltanlage (ca. 39 Felder); DC-Schutzgeräte (ca. 30 Stück); 400-V-AC-Eigenbedarfs-Schaltanlage (ca. 3 Anlagen); 60-V-DC-Eigenbedarfs-Anlage, einschl. Batterien (ca. 3 Anlagen); Erdungskurzschließer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke); Stationsleittechnik für alle Anlagenbestandteile inkl. Nebengewerke (3 Gleichstrom-Unterwerke); Telekommunikations-Schrank/Umsetzer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke).
Mehr anzeigen
Für die Planung und Ausführung sind u.a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die
Der Servicevertrag berücksichtigt die Basisbestandteile (Pauschalen)
• Obsoleszenz-Management
• Mitteilungspflicht bei Serienfehlern oder technischen Erkenntnissen
• Patchreport und Patchen von Software
• Technische Hotline
sowie die besonderen aufwandsbezogenen Leistungen:
• Schulungen
• Entstörungen
• Software-Services
• Montageleistungen für den Austausch eines 30kV Leistungsschaltermoduls
• Ersatzteillieferungen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Name: Elpro GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Name: Schneider Electric GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/
Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 025-064446 (2022-01-31)