Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Wir sichern zu, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Die Auftraggeberin fordert eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG BW) aller Personen des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung an einer sicherheitsempfindlichen Stelle eingesetzt werden. Gefordert werden mindestens 1 Person, die zum Projektbeginn sicherheitsüberprüft sein müssen. Der Projektbeginn erfolgt einen Tag nach Zuschlagserteilung, sodass der Auftrag Nehmende gewährleisten muss, dass diese Anforderung erfüllt ist.
Auf eine Sicherheitsüberprüfung kann ggf. verzichtet werden, wenn für die betroffene Person bereits eine gleich- oder höherwertige Sicherheitsüberprüfung (entweder nach § 8 Abs. 1 SÜG oder nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 LSÜG BW) durchgeführt worden ist.
Hinweis: Eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG wird vom Land Baden-Württemberg nicht anerkannt.
Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko vor, kann die Auftraggeberin den Austausch von Personen verlangen. In diesem Fall trägt der Auftragnehmer die Kosten für die Einarbeitung neu eingesetzter Personen. Liegt der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht vor, ist das Unternehmen verpflichtet, diese beim Einsatzbeginn des Projektes vorzulegen. (A)
- Der Bieter verfügt mindestens über 3 Jahre Erfahrung im Bereich Signierung von "TR-RESISCAN"-konformen Dokumenten/Akten. (A)
- Darstellung des angebotenen Produkts anhand eines Produktblattes oder ähnliches. (A)
- Der Bieter bestätigt, dass er im Bedarfsfall Servicezeiten 24/7 anbieten kann. (A)
- Der Bieter ist mit den Anforderungen der eIDAS-Verordnung und -Entwicklung vertraut. (A)
- Die SW-seitige Anbindung zu WebScan (DXC Technology, Schickardstr. 32, 71034 Böblingen) sowie VIS-Suite (PDV GmbH, Haarbergstraße 73, 99097 Erfurt) muss gewährleitet sein, vgl. Leistungsbeschreibung.
Nachweis muss vom Bieter eingereicht werden z. B. durch eine schriftliche Bestätigung seitens DXC und PDV. (A)
- Nachweis von mindestens drei Projektreferenzen der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug zur Software erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. (A)
- Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
in der neuen Fassung und DS-GVO
- Wir erklären, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
- Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Wir erklären uns damit einverstanden, mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
- Wir erklären, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten bei uns durchführen kann. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.