Sanierung eines Abschnitts des denkmalgeschützten Natursteinmauerwerks der Schloss- und Wehrmauern der Universitätsstadt Siegen durch Neuverfugung und partiellen Steinaustausch. Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mauerarbeiten
Referenznummer: 087_21
Kurze Beschreibung:
Sanierung eines Abschnitts des denkmalgeschützten Natursteinmauerwerks der Schloss- und Wehrmauern der Universitätsstadt Siegen durch Neuverfugung und partiellen Steinaustausch.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
Sanierung eines Abschnitts des denkmalgeschützten Natursteinmauerwerks der Schloss- und Wehrmauern der Universitätsstadt Siegen durch Neuverfugung und partiellen Steinaustausch.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mauerarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mauerwerksarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-26 📅
Datum des Beginns: 2021-07-26 📅
Datum des Endes: 2022-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 080-204967
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB / A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung eines Abschnitts des denkmalgeschützten Natursteinmauerwerks der Schloss- und Wehrmauern der Universitätsstadt Siegen durch Neuverfugung und partiellen Steinaustausch.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
Mauerabschnitte im Bereich Oberes Schloss Siegen A 1 bis A 7', A 31 bis A 31'
— ca. 1 475 m
— ca. 252 t Steinliferung Grauwacke,
— ca. 165 t Mörtellieferung,
— ca. 1 546 m
— ca. 17 250 l Injektion des Mauerwerks,
— ca. 25 Stck. Erdnägel bis 10 m Länge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens,
— Erklärung zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Ebenfalls gefordert ist ein Nachweis einer Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zu Leistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Außerdem ist gefordert und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweise über Erfahrung im Umgang mit historischem Natursteinmauerwerk in vergleichbarer Aufgabenstellung anhand von schriftlicher und bildlicher Dokumentation von 3 Vergleichsprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren,
— durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die bauleitende Person muss der Nachweis erbracht werden, dass sie Arbeiten, die dem geforderten Standard entsprechen, bereits verantwortlich geleitet und ausgeführt hat.
Mindeststandards:
Voraussetzung für die Auftragsvergabe sind Erfahrungen im Umgang mit historischem Natursteinmauerwerk in vergleichbarer Aufgabenstellung. Mindestens 3 Vergleichsprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren sind anhand von schriftlicher und bildlicher Dokumentation zu belegen.
Voraussetzung für die Auftragsvergabe sind Erfahrungen im Umgang mit historischem Natursteinmauerwerk in vergleichbarer Aufgabenstellung. Mindestens 3 Vergleichsprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren sind anhand von schriftlicher und bildlicher Dokumentation zu belegen.
Für die bauleitende Person muss der Nachweis erbracht werden, dass sie Arbeiten, die dem geforderten Standard entsprechen, bereits verantwortlich geleitet und ausgeführt hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die bauleitende Person, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist, unterliegt einer täglichen Anwesenheitspflicht. Um eine gleichmäßige Qualität der Arbeiten zu gewährleisten, sollte die Firmenbauleitung während der Bauzeit nur aus zwingenden Gründen gewechselt werden. Der Auftragnehmer hat durch eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung und Personalplanung dafür zu sorgen, dass die Instandsetzungsarbeiten an den Stützmauern zügig durchgeführt werden und die vorgegebenen Ausführungsfristen eingehalten werden. Die Baustelle ist immer mit ausreichend Personal zu besetzen. Die Anzahl der Arbeiter muss mindestens bei 10 Personen liegen. Zu Zeitpunkten, an denen sich Maßnahmen von mehreren Bauabschnitten überschneiden, ist das Personal entsprechend deutlich aufzustocken, damit kein Verzug entsteht. Sollte ein Verzug infolge von zu wenigen Arbeitskräften eintreten, so gehen jegliche dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Die bauleitende Person, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist, unterliegt einer täglichen Anwesenheitspflicht. Um eine gleichmäßige Qualität der Arbeiten zu gewährleisten, sollte die Firmenbauleitung während der Bauzeit nur aus zwingenden Gründen gewechselt werden. Der Auftragnehmer hat durch eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung und Personalplanung dafür zu sorgen, dass die Instandsetzungsarbeiten an den Stützmauern zügig durchgeführt werden und die vorgegebenen Ausführungsfristen eingehalten werden. Die Baustelle ist immer mit ausreichend Personal zu besetzen. Die Anzahl der Arbeiter muss mindestens bei 10 Personen liegen. Zu Zeitpunkten, an denen sich Maßnahmen von mehreren Bauabschnitten überschneiden, ist das Personal entsprechend deutlich aufzustocken, damit kein Verzug entsteht. Sollte ein Verzug infolge von zu wenigen Arbeitskräften eintreten, so gehen jegliche dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsstadt Siegen
Zentrale Vergabestelle
Raum 216
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB / A).
1) Fragen sollen spätestens bis zum 18.5.2021 gestellt werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
2) Antworten auf die o. g. Fragen oder weitere Informationen werden ausschließlich auf dem Vergabeportal https://my.vergabe.rib.de eingestellt. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelleerfolgt über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
2) Antworten auf die o. g. Fragen oder weitere Informationen werden ausschließlich auf dem Vergabeportal https://my.vergabe.rib.de eingestellt. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelleerfolgt über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
3) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234) abgeben.
4) Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmer müssen ebenfalls die unter III. 1.1)-III.1.3) genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
4) Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmer müssen ebenfalls die unter III. 1.1)-III.1.3) genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251/4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 080-204967 (2021-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 271/404-3321📞
Fax: +49 271/404-3323 📠
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 57072 Siegen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-03 📅
Name: Zedler Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Saurechstraße 14
Postort: Ober-Flörsheim
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland 🇩🇪 Alzey-Worms🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.