Sanierung Heinrich-Wieland-Schule – Estricharbeiten

Stadt Pforzheim

Estricharbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-08 Auftragsbekanntmachung
2021-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Referenznummer: GM 2021.36
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-0 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-177f86c3d35-280d6238c54b99b9 🌏
URL der Teilnahme: http://www.Vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2023-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-122243
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren)!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten C-Bau
Wärmedämmschicht EPS 035 DEO dm d=40 mm, 820 m
Zementestrich CT-C30-F5, 50 mm, 1 100 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Graf-Leutrum-Straße 3
75175 Pforzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. KEV 179 AngErg Eignung
a) Umsatz des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. KEV 179 AngErg Eignung
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen,
c) Arbeitskräfte.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
Zusätzliche Informationen:
Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren)!

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-177f86c3d35-280d6238c54b99b9 🌏
URL der Teilnahme: www.Vergabe24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
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Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
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—— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
—— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung,
—— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
—— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
—— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
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— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
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Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
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Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2021/S 050-122243 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 723139-3846 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-253094
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 050-122243
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten C-Bau Wärmedämmschicht EPS 035 DEO dm d = 40 mm, 820 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-19 📅
Name: Arslan Estrichbau
Postanschrift: Bezirksstrasse, 114
Postort: Merzig
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68619088928 📞
E-Mail: info@arslan-estrichbau.de 📧
Land: Merzig-Wadern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 098-253094 (2021-05-19)