Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim: Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm. Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden: — Sanierung der Gebäudehülle, — Austausch Fenster, Oberlichter, Verglasungen, — Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen, — Sanierung/Erneuerung notwendiger Fluchttreppen, — Sanierung/Ertüchtigung/Dämmung Dach über Halle, — Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik), — Ergänzung Brandmeldeanlage, — Erneuerung Aufzugsanlage (Stand der Technik/Barrierefreiheit), — Sanierung aller inneren Oberflächen, — Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume. Die Arbeiten werden in 3 separaten Bauabschnitten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Sanierung der Gebäudehülle,
— Austausch Fenster, Oberlichter, Verglasungen,
— Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen,
— Sanierung/Erneuerung notwendiger Fluchttreppen,
— Sanierung/Ertüchtigung/Dämmung Dach über Halle,
— Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik),
— Ergänzung Brandmeldeanlage,
— Erneuerung Aufzugsanlage (Stand der Technik/Barrierefreiheit),
— Sanierung aller inneren Oberflächen,
— Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume.
Die Arbeiten werden in 3 separaten Bauabschnitten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgeführt.
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Sanierung der Gebäudehülle,
— Austausch Fenster, Oberlichter, Verglasungen,
— Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen,
— Sanierung/Erneuerung notwendiger Fluchttreppen,
— Sanierung/Ertüchtigung/Dämmung Dach über Halle,
— Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik),
— Ergänzung Brandmeldeanlage,
— Erneuerung Aufzugsanlage (Stand der Technik/Barrierefreiheit),
— Sanierung aller inneren Oberflächen,
— Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume.
Die Arbeiten werden in 3 separaten Bauabschnitten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Metallbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Calw🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-09-27 📅
Datum des Endes: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-381721
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in…
… Calw-Stammheim:
… Calw-Stammheim Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Sanierung der Gebäudehülle,
— Austausch Fenster, Oberlichter, Verglasungen,
— Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen,
— Sanierung/Erneuerung notwendiger Fluchttreppen,
— Sanierung/Ertüchtigung/Dämmung Dach über Halle,
— Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik),
— Ergänzung Brandmeldeanlage,
— Erneuerung Aufzugsanlage (Stand der Technik/Barrierefreiheit),
— Sanierung aller inneren Oberflächen,
— Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume.
Die Arbeiten werden in 3 separaten Bauabschnitten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgeführt.
4 Brandschutzelemente 30 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 75365 Calw-Stammheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 144-381721 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 136 351 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
4 Brandschutzelemente 30 m2 1 Fluchttreppe Stahl 2,6 to Gitterrostpodeste und Stufen Stahlträger für Abfangungen im Innenbereich
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-07 📅
Name: Stema Metallverarbeitungs GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Unteren Ried 11
Postort: Althengstett
Postleitzahl: 75382
Land: Deutschland 🇩🇪 Calw🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 136 351 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.