Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen
2021003107”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren...”
Kurze Beschreibung
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau
Beschreibung der Beschaffung:
“Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, genaue Beschreibung siehe II.1.4” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2024-07-24 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Möglichst...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens auf Verlangen, sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
2. Eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Inhalt, dass:
a) nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das im Besitz des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist;
b) nur Fahr- und Begleitpersonal eingesetzt wird, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann;
c) keine Personen als Fahr- und/oder Begleitpersonal eingesetzt werden, die von der Tätigkeit im Sinne des § 72a SGB VIII ausgeschlossen sind;
d) die Regelungen aus dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz eingehalten werden.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind o. g. Erklärungen und Nachweise im Rahmendes Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Vertragsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-20
09:20 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung...”
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 13.7.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 119-314900 (2021-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg. i. Br.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugkapazität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Begleitperson-Einsatz
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 119-314900
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Das Taxy KG
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Name: Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG
Postleitzahl: 79115
Name: Fahrdienst Regel
Postleitzahl: 79102
Name: Taxibetrieb und Schülerbeförderung Michaela Ebner
Name: PRT - Peter Reinke Taxi
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Name: mobilo-fahrdienste e.K.
Postleitzahl: 79100
Name: Taxi Hercher GmbH
Name: Taxi Stern Regio-Zentrale GmbH
Name: Medi-Ambulance
Postort: Bad Krozingen
Postleitzahl: 79189
Name: Hubertus Schopp GmbH
Name: Taxi Dresmann GmbH
Postleitzahl: 79114
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 186-483967 (2021-09-21)