Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen

Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement

Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-18 Auftragsbekanntmachung
2021-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 2021003107
Kurze Beschreibung:
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0LendbzWVws%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-22 📅
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2024-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 119-314900
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen. Bewerberanfragen sind bis spätestens 13.7.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und
2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
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Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, genaue Beschreibung siehe II.1.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens auf Verlangen, sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
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2. Eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Inhalt, dass:
a) nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das im Besitz des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist;
b) nur Fahr- und Begleitpersonal eingesetzt wird, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann;
c) keine Personen als Fahr- und/oder Begleitpersonal eingesetzt werden, die von der Tätigkeit im Sinne des § 72a SGB VIII ausgeschlossen sind;
d) die Regelungen aus dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz eingehalten werden.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind o. g. Erklärungen und Nachweise im Rahmendes Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Vertragsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:20
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simon, Nicole
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0LendbzWVws%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 13.7.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2021/S 119-314900 (2021-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-483967
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 119-314900
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg. i. Br.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugkapazität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Begleitperson-Einsatz
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-05 📅
Name: Das Taxy KG
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland 🇩🇪
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Name: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Name: Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG
Postleitzahl: 79115
Name: Fahrdienst Regel
Postleitzahl: 79102
Name: Taxibetrieb und Schülerbeförderung Michaela Ebner
PRT - Peter Reinke Taxi
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199
Land: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Name: mobilo-fahrdienste e.K.
Postleitzahl: 79100
Name: Taxi Hercher GmbH
Taxi Stern Regio-Zentrale GmbH
Medi-Ambulance
Postort: Bad Krozingen
Postleitzahl: 79189
Name: Hubertus Schopp GmbH
Taxi Dresmann GmbH
Postleitzahl: 79114
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 186-483967 (2021-09-21)