Zusätzliche Informationen
1. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer II.1.5) und Ziffer II.2.6) angegebenen Werte stellen die Höchstwerte dar, bis zu denen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die benötigten Leistungen einen Wert von 1.680.000 Euro ohne MWSt haben werden (Schätzwert)
Soweit Leistungen im Wert von 10 000 000 EUR ohne MwSt abgerufen wurden, ist aus der Rahmenvereinbarung kein weiterer Abruf möglich.
2. Für die Angaben des Bewerbers zur Eignung (Bewertungsmatrix) werden wie folgt Punkte vergeben:
2.1 Allgemeine Unternehmenskriterien
2.1.1. Bewertet wird die Angabe zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen im Bereich IT-Sicherheit fachlich mitgewirkt haben.
min. 8 Mitarbeiter = Mindestkriterium, (0 Pkt.)
min. 15 Mitarbeiter = 4 Pkt.
min. 25 Mitarbeiter = 6 Pkt.
min. 40 Mitarbeiter = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.1.2 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen im Bereich Netzwerk fachlich mitgewirkt haben.
min. 8 Mitarbeiter = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 15 Mitarbeiter = 4 Pkt.
min. 25 Mitarbeiter = 6 Pkt.
min. 40 Mitarbeiter = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.1.3 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der Hersteller, deren Produktportfolio maßgebliche IT-Sicherheitskomponenten umfasst und die dem Unternehmen die höchste oder zweithöchste Partnerzertifizierungstufe verliehen haben.
min. 3 Hersteller = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 4 Hersteller = 4 Pkt.
min. 5 Hersteller = 6 Pkt.
min. 6 Hersteller = 10 Pkt. (maximale ereichbare Punktzahl)
2.2. Kriterien zur Bewertung von 3 vergleichbaren Referenzen (es werden 3 Referenzen bewertet und die Punkte werden addiert)
2.2.1 Bewertet wird die Angabe des eigenen Auftragsvolumens im Projekt in Euro netto
Pro Referenz
min. 100.000 € = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 300.000 € = 4 Pkt.
min. 500.000 € = 6 Pkt.
min. 700.000 € = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.2 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der Server, welche hinter der errichteten IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur liegen
Pro Referenz
min. 1.000 Server = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 1.500 Server = 4 Pkt.
min. 2.000 Server = 6 Pkt.
min. 3.000 Server = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.3 Bewertet wird die Angabe zur Anzahl der im Projekt in Betrieb genommenen Sicherheitsgateways
Pro Referenz
min. 4 Stück = Mindestkriterium (0 Pkt.)
min. 6 Stück = 4 Pkt.
min. 8 Stück = 6 Pkt.
min. 10 Stück = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.4 Bewertet wird die Angabe, ob die errichtete IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur Bestandteil eines nach ISO27001 (nativ) BSI-zertifizierten Verbundes war.
Pro Referenz
Nein = 0 Pkt.
Ja = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
2.2.5 Bewertet wird die Angabe, ob die Verwaltung der Komponenten der errichteten IT-Sicherheitsgatewayinfrastruktur durch ein zentrales Management erfolgte.
Pro Referenz
Nein= 0 Pkt.
Ja = 5 Pkt.
Ja, unter Einsatz eines Multi-Vendor-Management-Tools = 10 Pkt. (es könne maximal 30 Punkte erreicht werden)
Die maximale mögliche Gesamtpunktzahl für die Bewertungskriterien beträgt insgesamt 180