Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) - vertreten durch das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - obliegt die Betreuung der Finanzämter. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den Aufgabenbereich Softwareentwicklung im Bereich GDA
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareentwicklung GDA
2021-041
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) - vertreten durch das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - obliegt die Betreuung der Finanzämter. Die...”
Kurze Beschreibung
Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) - vertreten durch das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - obliegt die Betreuung der Finanzämter. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den Aufgabenbereich Softwareentwicklung im Bereich GDA
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestr. 76 76133 Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die geschätzte Abnahmemenge beträgt für die Laufzeit des Vertrages inkl. Verlängerungsoptionen 906 PT.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Dienstvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.Der Auftraggeber behält sich den Vertrag jährlich zu verlängern, längstens bis zum 2025.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C6 Eigenerklärung zur Eignung
-C7 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
-Kriterienkatalog (Anlage C2)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C5 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C4 Erklärung Nachunternehmer
- C3...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C5 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C4 Erklärung Nachunternehmer
- C3 Erklärung Bietergemeinschaft
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-18
11:00 📅
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYH3” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.