Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EA 8:
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 9:
Personal
Der Bieter bestätigt, dass er über einen hinreichenden Personalstamm, der für den gegenständlichen Leistungsgegenstand (gem. Anlage „Leistungsbeschreibung“) besonders qualifiziert ist, um
— die Leistungserbringung während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß sicherzustellen,
— kurzfristige Ausfälle ausgleichen und/oder Verzögerungen zu vermeiden zu können sowie bei planbaren oder ungeplanten Abwesenheiten — der primär für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen — die Leistungserbringung ohne Unterbrechungen fortsetzen zu können.
EA 10:
Vergleichbare Projektreferenz „fachliche und technische Implementierung“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „fachliche und technische Implementierung“ sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "fachliche und technische Implementierung" sowie einen Tätigkeitsumfang im geforderten Leistungsgegenstand von mind. 200 Personentagen aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Fachliche Implementierung einer Standardsoftware, dies umfasst mind.:
—— Durchführung einer kundenspezifischen Konfiguration der Standardsoftware,
—— Durchführung von Workshops zur Ermittlung der Konfiguration,
—— Erstellung eines Pflichtenheftes.
— Technische Implementierung einer Standardsoftware, dies umfasst mind.:
—— Technisches Deployment und Einrichtung der Standardsoftware bei einem Betreiber
—— Knowhow-Transfer an den Betreiber der Software
—— Implementierung und Einrichtung von Schnittstellen.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
EA 11:
Vergleichbare Projektreferenz „Migration“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „Migration“ sollen die Rahmendaten von mindestens einer (1) bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand „Migration“ aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Vollständige Migration der Daten aus einem Alt-System in die angebotene Standardsoftware,
— Erstellung von Migrationsskripten.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
EA 12:
Vergleichbare Projektreferenz „Kriminalitätsbekämpfung“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „Kriminalitätsbekämpfung“ sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand „Kriminalitätsbekämpfung“ aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Einsatz der angebotenen Standardsoftware zur Bekämpfung von:
—— Betrugsdelikten oder
—— Steuer-, Finanz- und Wirtschaftskriminalität oder
— Einsatz der angebotenen Standardsoftware in Rahmen der Fahndung.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Hinweis: Der Nachweis der geforderten Kenntnisse und Erfahrungen der Kriterien EA 10 bis EA 12 kann mithilfe jeweils einzelner oder auch einer gemeinsamen Projektreferenz erfolgen, sofern darin alle in den Kriterien geforderten Aspekte vollständig erfüllt worden sind.