Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus – OV 79-2021 Spreeschule Cottbus energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 46: Aufzugsanlage
OV 79-2021”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Kurze Beschreibung: Los 46: Aufzugsanlage.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Spreeschule energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung
Elisabeth-Wolf-Straße 72/73
03042 Cottbus”
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau maschinenraumloser Personenaufzug in durch den AN Rohbau neu zu errichtenden Schacht aus Stahlbeton.
Personenaufzug nach EN 81-20/50, 2 500 kg, 33...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau maschinenraumloser Personenaufzug in durch den AN Rohbau neu zu errichtenden Schacht aus Stahlbeton.
Personenaufzug nach EN 81-20/50, 2 500 kg, 33 Personen, 1,6 m/s, 4 Haltestellen, Einseitiger Zugang, Förderhöhe 9,90 m, Schachtabmessungen 2 525 x 3 100 mm, Kabine 1 800 x 2 700 x 2 200 mm, Türhöhe 2 100 mm, Schachtkopfhöhe 4 300 mm, Türen Edelstahl Leinen, Kabine Laminiert, Schachtentrauchung mit Wetterschutzhaube, statische Brandfallsteuerung über bauseitige BMA, GSM Notrufsystem.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-04 📅
Datum des Endes: 2022-11-21 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingung an die Auftragsausführung
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingung an die Auftragsausführung
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen),
— Auszug aus dem Handelsregister,
— aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Gewerbeanmeldung,
— Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK/Handwerkskammer oder Handwerkerkarte,
— aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung,
— aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung,
— aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz,
— Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“,
— VHB Formblatt 217 Erstattung von Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen,
— VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation.
Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich - da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den...”
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 3.5.2021 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDTK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: judith.steiniger@cottbus.de📧
Quelle: OJS 2021/S 071-179849 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 108 650 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau maschinenraumloser Personenaufzug in durch den AN Rohbau neu zu errichtenden Schacht aus Stahlbeton.
Personenaufzug nach EN 81-20/50, 2 500 kg, 33...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau maschinenraumloser Personenaufzug in durch den AN Rohbau neu zu errichtenden Schacht aus Stahlbeton.
Personenaufzug nach EN 81-20/50, 2 500 kg, 33 Personen, 1,6 m/s, 4 Haltestellen, Einseitiger Zugang, Förderhöhe 9,90 m, Schachtabmessungen 2 525 x 3 100 mm, Kabine 1 800 x 2 700 x 2 200 mm, Türhöhe 2 100 mm, Schachtkopfhöhe 4 300 mm, Türen Edelstahl Leinen, Kabine Laminiert, Schachtentrauchung mit Wetterschutzhaube, statische Brandfallsteuerung über bauseitige BMA, GSM Notrufsystem
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 071-179849
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Merkur Schoppe Haushahn Gruppe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Merkur Schoppe Haushahn Gruppe
Postanschrift: Holzhausener Straße 139
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30437780📞
E-Mail: birgit.schneider@haushahn-gruppe.de📧
Fax: +49 3043778111 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 108 650 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRRH
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 123-325038 (2021-06-24)