Die Stadt Ulm hat sich im Rahmen des Wettbewerbs des BMI "Smart Cities made in Germany" durchgesetzt und hat inzwischen die erste Projektphase, mit dem Beschluss der Smart City Strategie von Seiten des Ulmer Gemeinderats, abgeschlossen. Die Stadt Ulm sucht Beratungs- und Projektmanagementunterstützung zur Umsetzung der Phase 2 des Vorhabens. Ulm entwickelt sich zu einer bürgerorientierten europäischen Zukunftsstadt mit der ein Spitzenplatz in Wirtschaft und Wissenschaft einhergeht. Im Rahmen des Förderprogramms "Smart Cities made in Germany" wird nun auf der Basis der erarbeitet Smart City Strategie die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Dabei fließen die Erfahrungen vorherigen Initiativen konsolidiert mit ein - mit dem Credo: offen, für alle, clever und nachhaltig. Das Projekt berücksichtigt sowohl alle Handlungsfelder des ISEK 2019, die in der Smart City Strategie enthalten sein, wie auch die Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und klimapolitischen Maßnahmen, die Ulm seit etwa 20 Jahren ergreift, die nun durch die Verknüpfung mit neuen digitalen Möglichkeiten erweitert werden.
Im Mittelpunkt steht ein quartiersorientierter Ansatz, der die Zukunftsaufgaben (wachsende Stadt, Stadt im Wandel, Zentrum für Wissen und Beschäftigung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz) in lokalen Herausforderungen verortet und in eine übergreifende Strategie verbindet. Dieser querschnittorientierte Stadtentwicklungsansatz erfordert eine fachübergreifende Kooperation, auch innerhalb der Verwaltung. Es wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen im gesamten Umsetzungsprozess gelegt.
Die externe Unterstützung in den Bereichen Projektmanagement und Beratung soll die Umsetzungsphase in den Jahren 2022 - 2026 begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: CXP4Y6JRK96
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Ulm hat sich im Rahmen des Wettbewerbs des BMI "Smart Cities made in Germany" durchgesetzt und hat inzwischen die erste Projektphase, mit dem...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Ulm hat sich im Rahmen des Wettbewerbs des BMI "Smart Cities made in Germany" durchgesetzt und hat inzwischen die erste Projektphase, mit dem Beschluss der Smart City Strategie von Seiten des Ulmer Gemeinderats, abgeschlossen. Die Stadt Ulm sucht Beratungs- und Projektmanagementunterstützung zur Umsetzung der Phase 2 des Vorhabens. Ulm entwickelt sich zu einer bürgerorientierten europäischen Zukunftsstadt mit der ein Spitzenplatz in Wirtschaft und Wissenschaft einhergeht. Im Rahmen des Förderprogramms "Smart Cities made in Germany" wird nun auf der Basis der erarbeitet Smart City Strategie die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Dabei fließen die Erfahrungen vorherigen Initiativen konsolidiert mit ein - mit dem Credo: offen, für alle, clever und nachhaltig. Das Projekt berücksichtigt sowohl alle Handlungsfelder des ISEK 2019, die in der Smart City Strategie enthalten sein, wie auch die Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und klimapolitischen Maßnahmen, die Ulm seit etwa 20 Jahren ergreift, die nun durch die Verknüpfung mit neuen digitalen Möglichkeiten erweitert werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-03 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 001-001004
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
“Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die...”
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 001-001004 (2021-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JRQ4J
Gesamtwert des Auftrags: 399 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge