Die DRM GmbH plant im Auftrag der Bundesregierung die Errichtung eines Datenraums für die Mobilität („DRM“). Der Datenraum soll eine sichere Datennutzung auf Basis der DSGVO ermöglichen. An dem Projekt sollen sich zahlreichen Akteure aus der Mobilitätswirtschaft (Privatunternehmen, Verkehrsbetriebe, Bundesländer) beteiligen. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags für den Auftraggeber den DRM betreiben, einschl. der technischen Verwaltung der Teilnehmer am DRM. Leistungskomponenten sind insb.: Aufbau der Betriebsorganisation und -infrastruktur, Migration bei Betriebsaufnahme, Hosting, Release Management, Wartung, Weiterentwicklung, Support, Technisches Onboarding, Testunterstützung, Identity und Access Management, Management des Zertifizierungsprozesses, Organisation des App-Stores, Mitwirkung in der DRM-Community, Pflege des DRM-Vokabulars, Migration zum Vertragsende, Reporting, Managementleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: DRM-2021-01
Kurze Beschreibung:
Die DRM GmbH plant im Auftrag der Bundesregierung die Errichtung eines Datenraums für die Mobilität („DRM“). Der Datenraum soll eine sichere Datennutzung auf Basis der DSGVO ermöglichen. An dem Projekt sollen sich zahlreichen Akteure aus der Mobilitätswirtschaft (Privatunternehmen, Verkehrsbetriebe, Bundesländer) beteiligen. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags für den Auftraggeber den DRM betreiben, einschl. der technischen Verwaltung der Teilnehmer am DRM. Leistungskomponenten sind insb.: Aufbau der Betriebsorganisation und -infrastruktur, Migration bei Betriebsaufnahme, Hosting, Release Management, Wartung, Weiterentwicklung, Support, Technisches Onboarding, Testunterstützung, Identity und Access Management, Management des Zertifizierungsprozesses, Organisation des App-Stores, Mitwirkung in der DRM-Community, Pflege des DRM-Vokabulars, Migration zum Vertragsende, Reporting, Managementleistungen.
Die DRM GmbH plant im Auftrag der Bundesregierung die Errichtung eines Datenraums für die Mobilität („DRM“). Der Datenraum soll eine sichere Datennutzung auf Basis der DSGVO ermöglichen. An dem Projekt sollen sich zahlreichen Akteure aus der Mobilitätswirtschaft (Privatunternehmen, Verkehrsbetriebe, Bundesländer) beteiligen. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags für den Auftraggeber den DRM betreiben, einschl. der technischen Verwaltung der Teilnehmer am DRM. Leistungskomponenten sind insb.: Aufbau der Betriebsorganisation und -infrastruktur, Migration bei Betriebsaufnahme, Hosting, Release Management, Wartung, Weiterentwicklung, Support, Technisches Onboarding, Testunterstützung, Identity und Access Management, Management des Zertifizierungsprozesses, Organisation des App-Stores, Mitwirkung in der DRM-Community, Pflege des DRM-Vokabulars, Migration zum Vertragsende, Reporting, Managementleistungen.
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Dauer: 74 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Basis-Vertragslaufzeit (Mindestvertragsdauer) beträgt 3 Jahre (36 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt der (Teil-)Abnahme des Gesamtsystems (Beginn des Produktivbetriebs), zuzüglicher einer ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit. Der Auftraggeber hat zudem die einseitig durch ihn ausübbare Option, die Vertragsdauer bis zu 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern (Optionslaufzeit).
Die Basis-Vertragslaufzeit (Mindestvertragsdauer) beträgt 3 Jahre (36 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt der (Teil-)Abnahme des Gesamtsystems (Beginn des Produktivbetriebs), zuzüglicher einer ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit. Der Auftraggeber hat zudem die einseitig durch ihn ausübbare Option, die Vertragsdauer bis zu 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern (Optionslaufzeit).
Beschreibung der Optionen:
1) Option zur Vertragsverlängerung: siehe Ziff. II.2.7).
2) Übt der Auftraggeber die Vertragsverlängerungsoption aus, so sind damit gleichzeitig alle folgenden optionalen Verlängerungsleistungen für die Dauer der jeweiligen Vertragsverlängerung beauftragt:
— Verlängerung des technischen Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems in mehreren Umgebungen,
— Verlängerung des Releasemanagements zur Inbetriebnahme neuer Versionsstände des Gesamtsystems inkl. bis zu 2 Major Releases je Kernkomponente und Kalenderjahr,
— Verlängerung der Wartung des Gesamtsystems,
— Verlängerung der Supportleistungen für das Gesamtsystem inkl. Bearbeitung von bis zu 300 Tickets pro Monat,
— Verlängerung der Pflege des DRM-Vokabulars inkl. Bearbeitung von 5 Aktualisierungen pro Monat,
— Verlängerung des Reportings,
— Verlängerung der Managementleistungen.
3) Optionale Leistungen, die unabhängig von einer Vertragsverlängerung beauftragt werden können:
— Migration zum Vertragsende von Dateninhalten der Kernkomponenten,
— Weiterentwicklung des Gesamtsystems, jeweils in der Rolle Projektleiter/SW-Architekt/System Analyst/Entwickler/Tester.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Eignungskriterien. Diese werden wie folgt differenziert: Ausschlusskriterium EK-#-A, Bewertungskriterium EK-#-B. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Bewertungskriterien dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Eignungskriterien. Diese werden wie folgt differenziert: Ausschlusskriterium EK-#-A, Bewertungskriterium EK-#-B. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Bewertungskriterien dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
1) EK-01-A: Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
1) EK-01-A: Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
2) EK-02-A: Der Bewerber hat Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „KMU-Erklärung“ vorzunehmen. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
2) EK-02-A: Der Bewerber hat Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „KMU-Erklärung“ vorzunehmen. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK-03-A: Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert). Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass er entweder über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat er in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK-03-A: Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert). Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass er entweder über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat er in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Mindeststandards:
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen jeweils im genannten Abschnitt zu erklären,
1) EK-04-A, Abschnitt „Qualitätssicherung“: welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen; die Darstellung muss zumindest in ihrer Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9011 entsprechen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
1) EK-04-A, Abschnitt „Qualitätssicherung“: welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen; die Darstellung muss zumindest in ihrer Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9011 entsprechen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
2) EK-05-A, Abschnitt „ITIL-konformes Prozessmanagement“: dass er über ein ITIL-konformes Prozessmanagementsystem verfügt; die Darstellung muss zumindest in ihrer Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN ISO 20000 entsprechen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN ISO 20000, ITILv3, ITILv4 oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte, der IT-Betriebsleistungen erbringen soll, diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
2) EK-05-A, Abschnitt „ITIL-konformes Prozessmanagement“: dass er über ein ITIL-konformes Prozessmanagementsystem verfügt; die Darstellung muss zumindest in ihrer Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN ISO 20000 entsprechen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN ISO 20000, ITILv3, ITILv4 oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte, der IT-Betriebsleistungen erbringen soll, diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
3) EK-06-A, Abschnitt „IT-Grundschutz“: dass er ein Schutzniveau erreicht, das mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes (https://www.bsi.bund.de/DE/theme/ITGrundschutz/it- grundschutz_node.html) vergleichbar ist. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN ISO 27001 oder gleichwertig).
3) EK-06-A, Abschnitt „IT-Grundschutz“: dass er ein Schutzniveau erreicht, das mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes (https://www.bsi.bund.de/DE/theme/ITGrundschutz/it- grundschutz_node.html) vergleichbar ist. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN ISO 27001 oder gleichwertig).
4) EK-07-A, Abschnitt „Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue“: dass er über eine Zertifizierung nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI verfügt. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte, der technische Hosting-Leistungen erbringen soll, diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
4) EK-07-A, Abschnitt „Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue“: dass er über eine Zertifizierung nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI verfügt. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI oder gleichwertig). Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte, der technische Hosting-Leistungen erbringen soll, diese Eignungsanforderung zu erfüllen.
5) EK-08-A, Abschnitt „Beschäftigtenanzahl und technische Fachkräfte“: welche Anzahl Gesamt-Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (mind. 40), welche Anzahl Mitarbeiter, die für das Hosting von IT-Systemen oder den Rechenzentrumsbetrieb qualifiziert sind (mind. 20) und welche Anzahl deutschsprachiger Mitarbeiter, die für den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support von IT-Systemen qualifiziert sind (mind. 20) er bezogen auf das Kalenderjahr 2020 hatte.
5) EK-08-A, Abschnitt „Beschäftigtenanzahl und technische Fachkräfte“: welche Anzahl Gesamt-Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (mind. 40), welche Anzahl Mitarbeiter, die für das Hosting von IT-Systemen oder den Rechenzentrumsbetrieb qualifiziert sind (mind. 20) und welche Anzahl deutschsprachiger Mitarbeiter, die für den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support von IT-Systemen qualifiziert sind (mind. 20) er bezogen auf das Kalenderjahr 2020 hatte.
6) EK-09-A: dass er über mind. 2 ausreichend große Rechenzentren verfügt, die im Geltungsbereich der DS-GVO liegen und für den Leistungszeitraum verfügbar sind, indem er hierzu Nachweise einreicht. Die Nachweise müssen jeweils den Standort, die Größe und die Verfügbarkeit der Rechenzentren darstellen.
6) EK-09-A: dass er über mind. 2 ausreichend große Rechenzentren verfügt, die im Geltungsbereich der DS-GVO liegen und für den Leistungszeitraum verfügbar sind, indem er hierzu Nachweise einreicht. Die Nachweise müssen jeweils den Standort, die Größe und die Verfügbarkeit der Rechenzentren darstellen.
7) EK-10-A/B bis EK-13-A/B, Abschnitt „Unternehmensreferenzen“: welche geeigneten Referenzen er in Bezug auf folgende Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren einreicht: Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Hosting-Leistungen für hochverfügbare, sichere, skalierbare und performante Software-Lösungen“ (EK-10-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Wartung und Weiterentwicklung von Open Source Software“ (EK- 11-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „technische Supportprozesse für heterogene Anwendergruppen/Organisationen für 1st, 2nd und 3rd Level“ (EK-12-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Erfahrungen mit der Konzeption, Umsetzung oder Nutzung von IDS-Technologie gem. IDS Reference Architecture Model“(EK-13-A/B). Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurück liegen. Die Referenzen werden anhand der Kriterien und des Bewertungsmaßstabs zur Auswahl der Bewerber bewertet. Eine Bewertung der Referenzen in einem Leistungsbereich mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen gleich.
7) EK-10-A/B bis EK-13-A/B, Abschnitt „Unternehmensreferenzen“: welche geeigneten Referenzen er in Bezug auf folgende Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren einreicht: Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Hosting-Leistungen für hochverfügbare, sichere, skalierbare und performante Software-Lösungen“ (EK-10-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Wartung und Weiterentwicklung von Open Source Software“ (EK- 11-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „technische Supportprozesse für heterogene Anwendergruppen/Organisationen für 1st, 2nd und 3rd Level“ (EK-12-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Erfahrungen mit der Konzeption, Umsetzung oder Nutzung von IDS-Technologie gem. IDS Reference Architecture Model“(EK-13-A/B). Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurück liegen. Die Referenzen werden anhand der Kriterien und des Bewertungsmaßstabs zur Auswahl der Bewerber bewertet. Eine Bewertung der Referenzen in einem Leistungsbereich mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen gleich.
Mindeststandards:
1) EK-04-A: Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die in ihrer Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9011 entsprechen.
2) EK-05-A: ITIL-konformes Prozessmanagementsystem, dass zumindest in seiner Grundstruktur den Hauptkapiteln der DIN ISO 20000 entspricht.
4) EK-07-A: Zertifizierung nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI.
5) EK-08-A: Mindestens 40 Gesamt-Mitarbeiter; mindestens 20 Mitarbeiter, die für das Hosting von IT-Systemen oder den Rechenzentrumsbetrieb qualifiziert sind; mindestens 20 deutschsprachiger Mitarbeiter, die für den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support von IT-Systemen qualifiziert sind.
5) EK-08-A: Mindestens 40 Gesamt-Mitarbeiter; mindestens 20 Mitarbeiter, die für das Hosting von IT-Systemen oder den Rechenzentrumsbetrieb qualifiziert sind; mindestens 20 deutschsprachiger Mitarbeiter, die für den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support von IT-Systemen qualifiziert sind.
6) EK-09-A: Mindestens 2 ausreichend große Rechenzentren, die im Geltungsbereich der DS-GVO liegen und für den Leistungszeitraum verfügbar sind.
7) EK-10-A/B bis EK-13-A/B: Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Hosting-Leistungen für hochverfügbare, sichere, skalierbare und performante Software-Lösungen“ (EK-10-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Wartung und Weiterentwicklung von Open Source Software“ (EK- 11-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „technische Supportprozesse für heterogene Anwendergruppen/Organisationen für 1st, 2nd und 3rd Level“ (EK-12-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Erfahrungen mit der Konzeption, Umsetzung oder Nutzung von IDS-Technologie gem. IDS Reference Architecture Model“(EK-13-A/B). Die Referenzen müssen in den 3Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurück liegen. Eine Bewertung der Referenzen in einem Leistungsbereich mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen gleich.
7) EK-10-A/B bis EK-13-A/B: Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Hosting-Leistungen für hochverfügbare, sichere, skalierbare und performante Software-Lösungen“ (EK-10-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Wartung und Weiterentwicklung von Open Source Software“ (EK- 11-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „technische Supportprozesse für heterogene Anwendergruppen/Organisationen für 1st, 2nd und 3rd Level“ (EK-12-A/B); mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich „Erfahrungen mit der Konzeption, Umsetzung oder Nutzung von IDS-Technologie gem. IDS Reference Architecture Model“(EK-13-A/B). Die Referenzen müssen in den 3Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurück liegen. Eine Bewertung der Referenzen in einem Leistungsbereich mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen gleich.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2) Ausführungsbedingung XK-02-A: Erklärung zum „Ort der Datenverarbeitung“ – siehe Ziff. VI.3).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden grundsätzlich die 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die geforderten Unternehmensreferenzen (vgl. Ziff. III.1.3)) werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen (vgl. Ziff. III.1.3)) im Hinblick auf die einzelnen Leistungsbereiche bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 4 Punkten pro Leistungsbereich. Pro Leistungsbereich können somit maximal 4 Punkte erreicht werden. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden grundsätzlich die 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die geforderten Unternehmensreferenzen (vgl. Ziff. III.1.3)) werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen (vgl. Ziff. III.1.3)) im Hinblick auf die einzelnen Leistungsbereiche bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 4 Punkten pro Leistungsbereich. Pro Leistungsbereich können somit maximal 4 Punkte erreicht werden. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte.
Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte): Vergleichbarkeit von Auftragsvolumen und Auftragsdauer zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag; Erfahrungsspektrum und-tiefe, die der Bewerber mit der Referenz gewinnen konnte, d. h. Umfang der Begleitung eines Projekts in Bezug auf Entwicklungsstufen und Detailtiefe der Berührungspunkte mit der hier ausgeschriebenen Leistungen bezogen auf den jeweiligen Leistungsbereich; Mehrfachabdeckung der Leistungsbereiche in einer Referenz.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte): Vergleichbarkeit von Auftragsvolumen und Auftragsdauer zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag; Erfahrungsspektrum und-tiefe, die der Bewerber mit der Referenz gewinnen konnte, d. h. Umfang der Begleitung eines Projekts in Bezug auf Entwicklungsstufen und Detailtiefe der Berührungspunkte mit der hier ausgeschriebenen Leistungen bezogen auf den jeweiligen Leistungsbereich; Mehrfachabdeckung der Leistungsbereiche in einer Referenz.
Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: 4 Punkte erhalten Referenzdarstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Referenzaspekte am besten erfüllen. 3 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 2 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 1 Punkt erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 0 Punkte erhalten Darstellungen, die die genannten Referenzaspekte in keinem Punkt erfüllen oder die fehlerhaft/unvollständig sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: 4 Punkte erhalten Referenzdarstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Referenzaspekte am besten erfüllen. 3 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 2 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 1 Punkt erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 0 Punkte erhalten Darstellungen, die die genannten Referenzaspekte in keinem Punkt erfüllen oder die fehlerhaft/unvollständig sind.
Eine Bewertung der Referenzen in einem Leistungsbereich mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der unter Ziff. III.1.3) genannten Mindestanforderungen gleich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-04 📅
1) XK-01-A „No Spy“: Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die als X-Kriterium bezeichnet ist (XK-##-A) und ein Ausschlusskriterium darstellt (XK-01-A). Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt „No Spy“ zu erklären, dass er im Auftragsfalle sämtliche Systeme frei von Schaden stiftender Software betreiben wird; dass er dies mit aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Nutzung prüfen wird; dass er darüber hinaus gewährleisten wird, dass die von ihm genutzten Systeme frei von Funktionen sind, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Systeme, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist dabei eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde. Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat auch jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Erklärung einzureichen.
1) XK-01-A „No Spy“: Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die als X-Kriterium bezeichnet ist (XK-##-A) und ein Ausschlusskriterium darstellt (XK-01-A). Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt „No Spy“ zu erklären, dass er im Auftragsfalle sämtliche Systeme frei von Schaden stiftender Software betreiben wird; dass er dies mit aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Nutzung prüfen wird; dass er darüber hinaus gewährleisten wird, dass die von ihm genutzten Systeme frei von Funktionen sind, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Systeme, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist dabei eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde. Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat auch jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Erklärung einzureichen.
2) XK-02-A „Ort der Datenverarbeitung“: Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die als X-Kriterium bezeichnet ist (XK-##-A) und ein Ausschlusskriterium darstellt (XK-02-A). Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt „Ort der Datenverarbeitung“ zu erklären, dass er im Auftragsfalle garantieren wird, dass sämtliche Daten, die der Auftragnehmer unter diesem Vertrag verarbeitet, ausschließlich in der EU bzw. dem EWR verarbeitet werden und unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt die EU bzw. den EWR verlassen oder von außerhalb der EU bzw. des EWR auf die Daten zugegriffen werden kann. Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat auch jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Erklärung einzureichen.
2) XK-02-A „Ort der Datenverarbeitung“: Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die als X-Kriterium bezeichnet ist (XK-##-A) und ein Ausschlusskriterium darstellt (XK-02-A). Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt „Ort der Datenverarbeitung“ zu erklären, dass er im Auftragsfalle garantieren wird, dass sämtliche Daten, die der Auftragnehmer unter diesem Vertrag verarbeitet, ausschließlich in der EU bzw. dem EWR verarbeitet werden und unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt die EU bzw. den EWR verlassen oder von außerhalb der EU bzw. des EWR auf die Daten zugegriffen werden kann. Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat auch jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte diese Erklärung einzureichen.
3) Fördermittel: Die ausgeschriebenen Leistungen sollen aus Fördermitteln des Bundes sowie aus Förderbeiträgen der Wirtschaft finanziert werden. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn die Fördermittel vom Bund bewilligt worden sind und wenn die rechtzeitige Zahlung der Förderbeiträge aus der Wirtschaft sichergestellt ist. Die Bewilligung und die Zahlung stehen noch aus. Sollte der Bund die beantragten Fördermittel ganz oder teilweise nicht bewilligen oder sollten die Förderbeiträge aus der Wirtschaft ganz oder teilweise nicht geleistet werden, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
3) Fördermittel: Die ausgeschriebenen Leistungen sollen aus Fördermitteln des Bundes sowie aus Förderbeiträgen der Wirtschaft finanziert werden. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn die Fördermittel vom Bund bewilligt worden sind und wenn die rechtzeitige Zahlung der Förderbeiträge aus der Wirtschaft sichergestellt ist. Die Bewilligung und die Zahlung stehen noch aus. Sollte der Bund die beantragten Fördermittel ganz oder teilweise nicht bewilligen oder sollten die Förderbeiträge aus der Wirtschaft ganz oder teilweise nicht geleistet werden, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2) genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2) genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: OJS 2021/S 146-387573 (2021-07-26)
Ergänzende Angaben (2021-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.mobility-dataspace.eu🌏
Quelle: OJS 2021/S 183-477071 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Korrektur zu II.2.5): Neben dem Preis wurden auch die bekannt gemachten Zuschlagskriterien zur Leistungsqualität angewendet.Korrektur zu V.2.3): Bei "Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben" muss es heißen: "Ja".
Korrektur zu II.2.5): Neben dem Preis wurden auch die bekannt gemachten Zuschlagskriterien zur Leistungsqualität angewendet.Korrektur zu V.2.3): Bei "Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben" muss es heißen: "Ja".
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
- Verlängerung des technischen Betrieb (Hosting) des Gesamtsystems in mehreren Umgebungen
- Verlängerung des Releasemanagements zur Inbetriebnahme neuer Versionsstände des Gesamtsystems inkl. bis zu zwei Major Releases je Kernkomponente und Kalenderjahr
- Verlängerung der Wartung des Gesamtsystems
- Verlängerung der Supportleistungen für das Gesamtsystem inkl. Bearbeitung von bis zu 300 Tickets pro Monat
- Verlängerung der Pflege des DRM-Vokabulars inkl. Bearbeitung von 5 Aktualisierungen pro Monat
- Verlängerung des Reportings
- Verlängerung der Managementleistungen
- Migration zum Vertragsende von Dateninhalten der Kernkomponenten
- Weiterentwicklung des Gesamtsystems, jeweils in der Rolle Projektleiter/SW-Architekt/System Analyst/Entwickler/Tester
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-24 📅
Name: Bietergemeinschaft aus IONOS SE und orbiter.de Dataspace GmbH
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.S.D. § 99 NR. 2 GWB (GMBH)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).