technologiebasierte Symptomchecker-Anwendung
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer technologie-basierten Symtomchecker-Anwendung im Rahmen einer Software-as-a-Service Leistung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Sachsen
- • Deutschland › Thüringen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-09-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-09-30 | Ergänzende Angaben |
| 2021-10-19 | Ergänzende Angaben |
| 2022-02-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 142/2021
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 191-496589
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 191-496589 (2021-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 142/2021
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer technologie-basierten Symtomchecker-Anwendung im Rahmen einer Software-as-a-Service Leistung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 191-496589
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 5 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb).
(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.3. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 7a bis 7c der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRMTP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer technologiebasierten Symptomchecker-Anwendung zur Nutzung durch ihre Versicherten (SaaS). Anhand der Eingabe von Symptomen soll eine Ergebnisdarstellung mit Diagnosevorschlägen einschließlich Wahrscheinlichkeiten, medizinischen Handlungsempfehlungen sowie übergreifenden Triage-Empfehlungen generiert werden und mit weiteren (digitalen) Versorgungsangeboten verknüpft werden. Die Software ist in die Gesundheits-App der Auftraggeberin zu integrieren. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Software und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App. Die Darstellungen in der Software des Auftragnehmers sind an das Corporate Design der Gesundheits-App der Auftraggeberin anzupassen.
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Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 8 (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung sowie die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 100.000 EUR nachweisen können. Handelt es sich bei einem Bewerber/Bewerbergemeinschaft um einen Newcomer, der weniger als 3 Jahre am Markt tätig ist, wird der durchschnittliche Umsatz der aktiven Geschäftsjahre berücksichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
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1) Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art für Unternehmen im Gesundheitswesen innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe
o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls abstrakte Beschreibung des Auftraggebers),
o der Branche des Referenzauftraggebers,
o der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,
o der Systemkompatibilität des Produkts,
o des Leistungszeitraumes (go-live Zeitraum) und
o ggfs. des Auftragsvolumens (Anzahl der Nutzer des Produkts pro Monat) (soweit zulässig)
unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen. Es sollen höchstens 5 Referenzen eingereicht werden.
2) Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters, welche jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- mind. 2-jährige Führungs- und Steuerungserfahrung in agilen Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre
3) Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Entwicklung, im Bereich Ärzte, im Bereich Kundendienst/Support, im Bereich UX/UI Designer sowie im Bereich Compliance, welche folgende Anforderungen erfüllen:
a) Mitarbeiter im Bereich Kundendienst/Support:
- mind. 2-jährige Berufserfahrung im IT-Umfeld innerhalb der letzten 5 Jahre
- mind. 2-jährige Berufserfahrung im First- und Second-Level-Support innerhalb der letzten 5 Jahre
b) Mitarbeiter im Bereich Entwicklung:
- abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich
c) UX/UI Designer:
- abgeschlossene Berufsausbildung im UX/UI Design Umfeld
- mind. 2-jährige Berufserfahrung im UX/UI Design Umfeld innerhalb der letzten 5 Jahre
d) Ärzte
- Approbation als Arzt
e) Mitarbeiter im Bereich Compliance:
- Erstes juristisches Staatsexamen (oder äquivalent, wenn im Ausland absolviert)
- mind. 2-jährige Berufserfahrung im IT-Recht/Datenschutz innerhalb der letzten 5 Jahre
Für die Angaben zu 2) und 3) ist die Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.
4) Nachweis einer gültigen Zertifizierung des vom Bewerber einzusetzenden Produktes (Symptomchecker-Anwendung einschließlich medizinische Inhalte und Handlungsempfehlungen) als Medizinprodukt mindestens der Klasse 1 nach der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG/ Verordnung (EU) 2017/745 sowie CE-Kennzeichnung durch Vorlage einer Kopie
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5) Angabe, ob eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar vorliegt oder sich der Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar befindet bzw. eine gültige Zertifizierung des Webhosters nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar gegeben ist. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung einschließlich Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability) bzw. der Nachweis über das laufende Zertifizierungsverfahren einzureichen. (keine Mindestanforderung)
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Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die unter 1) bis 3) genannten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die unter 4) genannte Medizinprodukte-Zertifizierung ist durch das Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, welches die der Zertifizierung zugrundeliegende Leistungen erbringt. Die unter 5) genannte Erklärung, ob eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 vorliegt oder sich das Unternehmen in einem laufenden Zertifizierungsverfahren befindet bzw. eine gültige Zertifizierung des Webhosters gegeben ist (ggfs. nebst Nachweise), ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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zu 1): Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens 2 Referenzprojekte mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 6 Monaten (go-Live Zeitraum) von vergleichbarer Art vorweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen mit einem vergleichbaren Umsetzungskonzept in der Bereitstellung, der Implementierung und dem Customizing einer Symptomchecker-Anwendung nachweist.
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zu 2): Es werden lediglich solche Bewerber als geeignet betrachtet, welche über mindestens einen entsprechend qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter des jeweiligen Typs verfügen. Um den Vertretungsfall sicherzustellen, müssen mindestens 2 Mitarbeiter, welche den Anforderungen an einen Projektleiter entsprechen, zur Verfügung stehen. Die zentralen Hauptansprechpartner für den ausgeschriebenen Auftrag müssen deutschsprachig sein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern dienen die im Folgenden dargestellten Wertungskriterien zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge. Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden - soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt - aufgefordert werden, ein verbindliches (Erst-) Angebot abzugeben. Näheres zum weiteren Verfahrensablauf ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Nicht berücksichtigte Bewerber werden schriftlich über ihr Ausscheiden informiert.
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Bewertung für die Teilnahmeanträge:
I. Referenzprojekte (= max. 80 Punkte insgesamt)
1) Referenz 1 (max. 40 Punkte) mit folgenden Unterkriterien:
- Passgenauigkeit/inhaltliche Nähe zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 15 Punkte)
- Referenzauftraggeber (max. 20 Punkte)
- Systemkompatibilität (max. 5 Punkte)
2) Referenz 2 (max. 40 Punkte) mit folgenden Unterkriterien:
- Passgenauigkeit/inhaltliche Nähe zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 15 Punkte)
Es werden lediglich die Referenzprojekte bewertet, welche die unter Punkt III.1.3) geforderten Mindeststandards ausweisen. Jedes Referenzprojekt wird einzeln bewertet. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden alle anhand der beschriebenen Kriterien bewertet und die besten 2 fließen in die Wertung ein.
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II. Qualifikation und Erfahrungen des Projektleiters (= max. 15 Punkte insgesamt)
III. Qualifikation und Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters (= max. 15 Punkte insgesamt)
IV. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (= max. 3 Punkte)
Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzprojekten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, erhält der Bewerber den Vorzug, der in Bezug auf die Qualifikation und Erfahrungen des Projektleiters (Ziffer II.) die höchste Punktzahl erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
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(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
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(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 5 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb).
(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
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(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.3. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 7a bis 7c der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRMTP
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Ergänzende Angaben (2021-09-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 193-503583
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 191-496589
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2021/S 193-503583 (2021-09-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 193-503583
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 191-496589
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2021/S 193-503583 (2021-09-30)
Ergänzende Angaben (2021-10-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 206-539418
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2021/S 206-539418 (2021-10-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 206-539418
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2021/S 206-539418 (2021-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-116639
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRXSD
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Name: DOCYET GmbH
Postanschrift: Floßplatz 6
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 045-116639 (2022-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-116639
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRXSD
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Name: DOCYET GmbH
Postanschrift: Floßplatz 6
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... §135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat...
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§ 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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