Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Teigwaren TK und frisch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2021 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 420.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teigwaren TK und frisch
Verg_EU-061_21
Produkte/Dienstleistungen: Teigwaren📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Teigwaren TK und frisch. Ziel ist der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Teigwaren TK und frisch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2021 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 420.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Freising🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Teigwaren TK und frisch. Ziel ist der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Teigwaren TK und frisch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2021 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2023. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 420.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 55
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option der zweimaligen Verlängerung um je 1 Jahr; längstens bis 30.11.2025
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/ Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=215319
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/ Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=215319
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des...”
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=215319
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-30
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-30
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2. Quartal 2025
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 149-395844 (2021-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 149-395844
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./111/21
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München - Teigwaren TK und frisch
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miesbacher Gastroservice GmbH
Postort: Miesbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miesbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 203-529755 (2021-10-14)