Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als fünf Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurztitel/Typ/Schwerpunkt der Referenz,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
- Projektdauer,
- Gesamtvolumen des Referenzauftrages,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen bzw. des Referenzprojekts,
- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen der Leistung ggfs. Unterauftragnehmer erbracht haben,
- bei Eignungsleihe: Benennung des Verleihers.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Bereitstellung einer Systemlösung unter Verwendung von Cloud-Services,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Nutzung von Mobilfunk (Weitverkehrsnetz) zur Informationsübertragung,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung eines IT-Systems in einem medizinischen Umfeld,
- mindestens eines der Referenzprojekte weist Erfahrung in der Umsetzung großer und komplexer IT-Systeme nach, welches insbesondere sind:
• mindestens 150 integrierte Systemelemente,
• mindestens 4 Mio. Euro Auftragsvolumen,
• mindestens ein Personaleinsatz von 10 Personenjahren über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in diesem Projekt,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet eine Anbindung an die Vermittlungsstellen des BOS-Digitalfunknetzes gem. den Vorgaben des Netzbetreibers BDBOS, die entweder
• über eine LS2 Drahtanbindung realisiert wurde oder
• über die Luftschnittstelle über Fixed-Radio-Terminals (FRT) realisiert wurde, wobei mindestens ein Gerät ausschließlich zur Nutzung von Kurznachrichtendiensten verwendet wurde.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Daneben sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, anzugeben.
Ferner ist nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Bezogen § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV kann auf die Anlagen L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmer und ggfs. L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen hingewiesen werden.