Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzbeschreibung:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 18 Monaten erfolgt.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Leistungsumfang etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn es sich um einen Umbau eines vorhandenen Gebäudes oder Gebäudeteils mit mindestens 2.500m² handelt.
- wenn die Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt worden sind.
Dazu wertet der Auftraggeber die (ggf. mehrfach) eingereichte ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2) aus.
Sollte keine Referenz eingereicht werden oder die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Personalkennzahlen:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahren mindestens 2 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Des Weiteren wird die Zusage verlangt, dass die Anzahl der qualifizierten Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet), die für das Projekt zur Verfügung stehen, mindestens 2 beträgt (Ein Hauptansprechpartner, sowie eine entsprechende Vertretung).
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Personalkennzahlen“ (eVergabe Kriterium 2.2.2.3) aus.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.