Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu a)
Mindestanzahl jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte: 80
Mindestanzahl gesondert ausgewiesenes technisches Leitungspersonal: 30
Bietergemeinschaften werden dabei als Ganzes betrachtet.
- Mindestens zwei bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
(Nachweis des planenden Architekten und/ oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu
dürfen)
Zu b)
Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende
Planungs- und Bauaufgabe nachgewiesen ist:
I. Es sind mindestens drei GU/TU Referenzen einzureichen (3x Anlage 1)
1. Die nachfolgenden Anforderungen a) bis c)) sind in allen GU/TU Referenzen nachzuweisen:
a) Alle angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertig gestellt und bauaufsichtlich abgenommen worden sein.
b) Alle Referenzen müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Der Bewerber und/oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft waren in allen Referenzen Total- oder Generalunternehmer für das Projekt. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat;
"Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 4, 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.
2. Für die GU/TU Referenzen sind die nachfolgenden Anforderungen d) bis f) wie folgt nachzuweisen:
d) Baukosten (KGR 200-600) mindestens 30.000.000 Eurp brutto, nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen GU/TU Referenzen.
e) BGF a mindestens 10.000 m², nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen GU/TU Referenzen
f) Mindestens ein GU/TU Referenzprojekt, muss in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Leistungsphase 4 und 5 HOAI) in den Leistungsbildern
- Objektplanung gemäß § 34 HOAI und
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI und
- Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI
sowie in der Bauleitung und Bauausführung bearbeitet worden sein.
Hinweis: die Anforderungen d) bis f) müssen nicht alle gleichzeitig in einer Referenz erfüllt sein und es muss sich nicht um eine Bildungseinrichtung handeln.
II. Es sind mindestens drei Referenzen zum Nachweis der Fachplanung in den Leistungsbildern einzureichen (3 x Anlage 2)
- Objektplanung (§ 34 HOAI),
- Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-8)
- Tragwerksplanung (§51 HOAI)
- Freianlagen (§ 39 HOAI)
(Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien vorzulegen.)
1. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen ist die
nachfolgende Anforderung a) und b) in allen Referenzen nachzuweisen:
a) Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Teilnahmeantrags fertig gestellt und bauaufsichtlich abgenommen worden sein.
b) Alle Referenzen müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und
abgenommen worden sein.
2. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen sind die nachfolgenden Anforderungen c) bis g) nachzuweisen:
c) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Objektplanung ist mindestens eine Referenz für eine Bildungs- /Kultureinrichtung
nachzuweisen, die mehr als 10.000 m² BGF a (DIN 277) und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
d) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLSK und GA/MSR) ist
mindestens eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
e) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) ist mindestens eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
f) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Tragwerksplanung ist
mindestens eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
g) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Freianlagen ist
mindestens eine Referenz von Freianlagen von 5.000 m² Grundstückfläche für ein Gebäude nachzuweisen, welche mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.