Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten. Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70. Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen. Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Brücken
Referenznummer: 30-01.59.05-65-179-EU
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen:
Wegen der Ansteckungsgefahr des COVID-19-Virus wird auf eine Beteiligung der Bieter bei der Angebotseröffnung verzichtet. Die Bieter erhalten unverzüglich nach der Angebotseröffnung das Submissionsprotokoll über den Vergabemarktplatz.
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen:
Wegen der Ansteckungsgefahr des COVID-19-Virus wird auf eine Beteiligung der Bieter bei der Angebotseröffnung verzichtet. Die Bieter erhalten unverzüglich nach der Angebotseröffnung das Submissionsprotokoll über den Vergabemarktplatz.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bredeweg/Landersumer Weg 48432 Rheine Brücke über die B 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafen werden vereinbart, für jeden Werktag Verzug 0,2 % der Auftragssumme, max. 5 % der Auftragssumme
Sicherheitsleitungen werden vereinbart.
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
3 % Mängelansprüchebürgschaft
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Zusätzliche Informationen:
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen:
Wegen der Ansteckungsgefahr des COVID-19-Virus wird auf eine Beteiligung der Bieter bei der Angebotseröffnung verzichtet. Die Bieter erhalten unverzüglich nach der Angebotseröffnung das Submissionsprotokoll über den Vergabemarktplatz.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2021/S 191-493331 (2021-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 483 298 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29PKY
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29PKY
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-25 📅
Name: Josef Korte GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hubertusstr. 23
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48429
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinfurt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 483 298 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5