Das Energieversorgungsunternehmen TWS (Technischen Werke Schussental) Netz GmbH beabsichtigt das bestehende Verwaltungsgebäude in der Schussenstraße um einen angrenzenden Neubau an der Ecke Georgstraße/ Schussenstraße zu erweitern.
Es ist vorgesehen ein funktionales, barrierefreies, zukunftsorientiertes und vor allem ein ressourcenschonendes Bürogebäude zu errichten.
Das neue Gebäude soll von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden und mindestens deren Standard "Gold" entsprechen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Gewerk Metallfassaden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/2947
Kurze Beschreibung:
“Das Energieversorgungsunternehmen TWS (Technischen Werke Schussental) Netz GmbH beabsichtigt das bestehende Verwaltungsgebäude in der Schussenstraße um...”
Kurze Beschreibung
Das Energieversorgungsunternehmen TWS (Technischen Werke Schussental) Netz GmbH beabsichtigt das bestehende Verwaltungsgebäude in der Schussenstraße um einen angrenzenden Neubau an der Ecke Georgstraße/ Schussenstraße zu erweitern.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ravensburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-09 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 217-572442
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
“(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 217-572442 (2021-11-04)
Ergänzende Angaben (2021-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben