Baustelleneinrichtung, Baustrom, Baubeleuchtung und Baubeleuchtung: Für die gesamte Bauzeit sind Stromentnahmestellen und Beleuchtung der Flure für den Ausbau zu installieren. Falls Geräte und Leitungen für die Baustromversorgung gemietet werden, sind die errechneten Mietwerte für eine Benutzungsdauer von maximal 3 Monaten kalkuliert. Im Keller von Bauteil B befindet sich der Hausanschlusskasten Elektro, hier soll der Baustromzählerkasten an einem freien NH Trenner angeschlossen werden. Die Baustromanlage ist für die gesamte Bauzeit zu warten und regelmäßig zu prüfen bzw. instand zu setzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: GSBW.24.491.01.OV010.21
Kurze Beschreibung:
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Baubeleuchtung und Baubeleuchtung:
Für die gesamte Bauzeit sind Stromentnahmestellen und Beleuchtung der Flure für den Ausbau zu installieren. Falls Geräte und Leitungen für die Baustromversorgung gemietet werden, sind die errechneten Mietwerte für eine Benutzungsdauer von maximal 3 Monaten kalkuliert. Im Keller von Bauteil B befindet sich der Hausanschlusskasten Elektro, hier soll der Baustromzählerkasten an einem freien NH Trenner angeschlossen werden.
Die Baustromanlage ist für die gesamte Bauzeit zu warten und regelmäßig zu prüfen bzw. instand zu setzen.
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Baubeleuchtung und Baubeleuchtung:
Für die gesamte Bauzeit sind Stromentnahmestellen und Beleuchtung der Flure für den Ausbau zu installieren. Falls Geräte und Leitungen für die Baustromversorgung gemietet werden, sind die errechneten Mietwerte für eine Benutzungsdauer von maximal 3 Monaten kalkuliert. Im Keller von Bauteil B befindet sich der Hausanschlusskasten Elektro, hier soll der Baustromzählerkasten an einem freien NH Trenner angeschlossen werden.
Die Baustromanlage ist für die gesamte Bauzeit zu warten und regelmäßig zu prüfen bzw. instand zu setzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-13 📅
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2022-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 071-179852
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A),
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Baubeleuchtung und Baubeleuchtung:
Für die gesamte Bauzeit sind Stromentnahmestellen und Beleuchtung der Flure für den Ausbau zu installieren. Falls Geräte und Leitungen für die Baustromversorgung gemietet werden, sind die errechneten Mietwerte für eine Benutzungsdauer von maximal 3 Monaten kalkuliert. Im Keller von Bauteil B befindet sich der Hausanschlusskasten Elektro, hier soll der Baustromzählerkasten an einem freien NH Trenner angeschlossen werden.
Für die gesamte Bauzeit sind Stromentnahmestellen und Beleuchtung der Flure für den Ausbau zu installieren. Falls Geräte und Leitungen für die Baustromversorgung gemietet werden, sind die errechneten Mietwerte für eine Benutzungsdauer von maximal 3 Monaten kalkuliert. Im Keller von Bauteil B befindet sich der Hausanschlusskasten Elektro, hier soll der Baustromzählerkasten an einem freien NH Trenner angeschlossen werden.
Die Baustromanlage ist für die gesamte Bauzeit zu warten und regelmäßig zu prüfen bzw. instand zu setzen.
Die Anlage soll wie folgt aufgebaut werden:
— Anschluss eines Baustromhauptverteilers inkl. Zähler,
— mit folgenden Abgängen:
—— 1 x Strang für 5 Baustromverteiler (pro Ebene ein Verteiler in Bauteil B),
—— 1 x Strang für 4 Baustromverteiler (pro Ebene ein Verteiler in Bauteil A),
—— 2 x Baustromverteiler im Außenbereich ausgelegt für Krananlagen bis 63A,
—— Baubeleuchtung für die Flure in Bausteilen A und B,
—— Baubeleuchtung im Außenbereich,
—— Abgänge für Versorgungscontainer (Sanitär, Lager, Büro, etc.).
Die Baustromverteiler auf den einzelnen Etagen sollen folgendes beinhalten:
— 1 x 32A CEE 5polig,
— 1 x 16A CEE 5polig,
— 6 x Schutzkontaktsteckdose 16 A 230 V,
— alle Stromkreise müssen nach aktueller Norm geschützt werden (FI Typ B ist zwingend vorzusehen).
In den Außenverteilern wird min. 1x 63A CEE 5pol. benötigt, diese wird ebenfalls mit einem Typ B FI abgesichert. Zusätzlich wird der Baustromverteiler dieselbe Ausstattung wie oben beschrieben erhalten.
Die Baubeleuchtung wird in den notwendigen Fluren installiert und von zentraler Stelle geschaltet.
Die Container werden direkt am Zählerschrank im Kellergeschoss angeschlossen, genauer Typ der Container und Leistungsdaten müssen vor der Installation und verlegen der Zuleitung geprüft und abgesprochen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule
Hubertusstr. 28
16547 Birkenwerder
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt,
— Erklärung zur Eintragung in einem Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung und die Eintragung im Installateurverzeichnis nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung und die Eintragung im Installateurverzeichnis nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.):
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB/§ 6e EU Abs. 1 VOB/A,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB/§ 6e EU Abs. 6 VOB/A.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 10,85 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 10,85 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 10,85 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 10,85 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen:
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A),
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 30.4.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
*Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RBVZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2021/S 071-179852 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 28941.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
—— Anschluss eines Baustromhauptverteilers inkl. Zähler,
—— mit folgenden Abgängen:
— 1x Strang für 5 Baustromverteiler (pro Ebene ein Verteiler in Bauteil B),
— 1x Strang für 4 Baustromverteiler (pro Ebene ein Verteiler in Bauteil A),
— 2x Baustromverteiler im Außenbereich ausgelegt für Krananlagen bis 63A,
— Baubeleuchtung für die Flure in Bausteilen A und B,
— Baubeleuchtung im Außenbereich,
— Abgänge für Versorgungscontainer (Sanitär, Lager, Büro, etc.).
— 1x 32A CEE 5polig,
— 1x 16A CEE 5polig,
— 6x Schutzkontaktsteckdose 16A 230V,
— Alle Stromkreise müssen nach aktueller Norm geschützt werden (FI Typ B ist zwingend vorzusehen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-02 📅
Name: Stübler GmbH
Postanschrift: Beewalder Str. 13
Postort: Dippoldiswalde
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland 🇩🇪 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 28941.35 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.