Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Elektrotechnik

Landkreis Oberhavel

Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/ 2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-20 Auftragsbekanntmachung
2022-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: GSBW.24.440.01.OV036.21
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt. Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/ 2003 umgebaut und saniert. Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601-3500 📞
Fax: +49 3301601-3519 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RFFH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RFFH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-25 📅
Datum des Beginns: 2022-02-07 📅
Datum des Endes: 2022-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 164-430070
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A) - die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
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Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/ 2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
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Die komplette Elektroanlage wird neuinstalliert. Es werden Kabelbahnen unter den Stahlträgern zur Versorgung der Räume installiert. Schalter und Steckdosen an den Türen werden unter Putz ausgeführt, an den Tafelseiten sowie Fensterseite kommt Brüstungskanal in Stahl zur Ausführung.
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Die Räume werden nach Anforderungen der Nutzer ausgestattet.
In Fluren sowie Sanitäreinrichtungen kommen Präsenzmelder zum Einsatz. Sonstige Räume z.B. Klassenräume, Kursräume erhalten einen Raumcontroller zur Steuerung der Beleuchtung, Jalousie. Die Beleuchtungsanlagen werden entsprechend der DIN 5035 und DIN 12464, der AMEV-Richtlinien Arbeitsstättenrichtlinien und den architektonischen Anforderungen raumspezifisch geplant. Für die barrierefreien Sanitäranlagen werden Notruf-Systeme mit optisch und akustischer Alarmierung installiert.
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Im Gebäude werden Signalgeber in Verbindung mit der Brandmeldeanlage installiert. Über diese wird ein DIN-Ton zur Alarmierung im Brandfall abgestrahlt. Es findet keine Alarmierung im Sinne einer Sprachalarmanlage gemäß DIN VDE 0833 statt. Die Überwachung des Gebäudes erfolgt mit einer Einbruchmeldeanlage. Es werden RWA- Anlagen für die Treppenhäuser errichtet. Das gesamte Gebäude erhält entsprechend dem Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833 bzw. DIN 14675. der Kategorie I, Vollschutz, nach der sämtliche Räume und Bereiche, inkl. Flucht- und Rettungswege überwacht werden. Das Objekt erhält im gesamten Gebäudekomplex eine strukturierte Gebäudeverkabelung mit Cat. 7a Duplex-Kabeln und CAT 6a Anschlusskomponenten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Hubertusstr. 28 16547 Birkenwerder

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 1.700.000 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
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(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
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Vergleichbar sind Leistungen mit einem Auftragswert ab 800.000 EUR netto.
- Angaben zu Arbeitskräften
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
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(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen:
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat IV - Service, Finanzen und Digitalisierung - FB Finanzen und Vergaben - FD Vergaben und Vertragsmanagement
Internetadresse: www.oberhavel.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RFFH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 13.09.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf
sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RFFH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2021/S 164-430070 (2021-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 792992.89 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 007-013196
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 164-430070
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RJ7A

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: EST ElektroSystemTechnik GmbH
Postanschrift: Frankfurter Chaussee 56
Postort: Vogelsdorf
Postleitzahl: 15370
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 792992.89 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2022/S 007-013196 (2022-01-06)