Für die Baumaßnahme erfolgt zur Erschließung der Räumlichkeiten unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung der Einbau eines Personenaufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000 kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70: 2018) mit 6 Haltestellen. Die neu zu errichtende Aufzugsanlage dient dem Transport von Personen mit körperlicher Behinderung in den Ebenen Erdgeschoss bis 4. Obergeschoss. Die Aufzugsanlage wird als maschinenraumlose Anlage mit verringerter Überfahrt ohne separaten Triebwerksraum, ausgebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Kurze Beschreibung:
Für die Baumaßnahme erfolgt zur Erschließung der Räumlichkeiten unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung der Einbau eines Personenaufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000 kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70: 2018) mit 6 Haltestellen. Die neu zu errichtende Aufzugsanlage dient dem Transport von Personen mit körperlicher Behinderung in den Ebenen Erdgeschoss bis 4. Obergeschoss. Die Aufzugsanlage wird als maschinenraumlose Anlage mit verringerter Überfahrt ohne separaten Triebwerksraum, ausgebildet.
Für die Baumaßnahme erfolgt zur Erschließung der Räumlichkeiten unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung der Einbau eines Personenaufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000 kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70: 2018) mit 6 Haltestellen. Die neu zu errichtende Aufzugsanlage dient dem Transport von Personen mit körperlicher Behinderung in den Ebenen Erdgeschoss bis 4. Obergeschoss. Die Aufzugsanlage wird als maschinenraumlose Anlage mit verringerter Überfahrt ohne separaten Triebwerksraum, ausgebildet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-11-08 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384802
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines neuen Personenaufzuges für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1 000 kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70: 2018) mit folgenden Eigenschaften:
— verringerte Überfahrt mit elektronischer Überwachung der Türen bei reduziertem Schachtkopf
— maschinenraumloser Personenaufzug mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf
— schwingungsisoliert auf den Führungsschienen montiert
— Nennlast: 1 000 kg,
— Anzahl Personen: 13,
— Förderhöhe: 13 240 mm,
— Kabinenbreite: 1 600 mm,
— Kabinentiefe: 1 400 mm,
— Kabinenhöhe: 2 52 mm,
— lichte Türbreite: 900 mm,
— Türhöhe: 2.100 mm,
— Nenngeschwindigkeit: 1,0 m/s,
— Haltestelle: 6 davon eine Haltestelle mit geringerer Höhe von der Ausgangshaltestelle bis ins EG zur Pausenhalle,
— eckseitiger Einstieg im EG sonst einseitig vom 1. bis 4. OG,
— Montage in bauseitigem Betonschacht,
— 2 Stück Kabinentableaus horizontal nach DIN EN 81-70:2018 aus gebürstetem Edelstahl mit mechanischen XL-Tasten 50 x 50 mm und Symbolgröße auf den Tastern 25 bis 40 mm — Bedienelemente taktil und auch mit Braille-Schrift und einem maximalem Kontrast 30 bis 60 % zum Hintergrund.
— 2 Stück Kabinentableaus horizontal nach DIN EN 81-70:2018 aus gebürstetem Edelstahl mit mechanischen XL-Tasten 50 x 50 mm und Symbolgröße auf den Tastern 25 bis 40 mm — Bedienelemente taktil und auch mit Braille-Schrift und einem maximalem Kontrast 30 bis 60 % zum Hintergrund.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
17109 Demmin
Schützenstraße 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, in den letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, in den letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: HDH Waren GmbH, Warenshöfer Weg 2c, 17192 Waren (Müritz)
Internetadresse: www.demmin.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34152313🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufträge werden schriftlich erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Quelle: OJS 2021/S 146-384802 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Baumaßnahme erfolgt zur Erschließung der Räumlichkeiten unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung der Einbau eines Personenaufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70:2018) mit 6 Haltestellen. Die neu zu errichtende Aufzugsanlage dient dem Transport von Personen mit körperlicher Behinderung in den Ebenen Erdgeschoss bis 4.Obergeschoss. Die Aufzugsanlage wird als maschinenraumlose Anlage mit verringerter Überfahrt ohne separaten Triebwerksraum, ausgebildet.
Für die Baumaßnahme erfolgt zur Erschließung der Räumlichkeiten unter dem Gesichtspunkt einer inklusiven Beschulung der Einbau eines Personenaufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70:2018) mit 6 Haltestellen. Die neu zu errichtende Aufzugsanlage dient dem Transport von Personen mit körperlicher Behinderung in den Ebenen Erdgeschoss bis 4.Obergeschoss. Die Aufzugsanlage wird als maschinenraumlose Anlage mit verringerter Überfahrt ohne separaten Triebwerksraum, ausgebildet.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines neuen Personenaufzuges für Personen mit Behinderungen als Aufzugstyp 4 (Übereckladung) für 1000kg nach EU-Norm EN 81-70 (Deutsche Fassung EN 81-70:2018) mit folgenden Eigenschaften:
- verringerte Überfahrt mit elektronischer Überwachung der Türen bei reduziertem Schachtkopf
- maschinenraumloser Personenaufzug mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf
- schwingungsisoliert auf den Führungsschienen montiert
- Nennlast: 1000 kg
- Anzahl Personen: 13
- Förderhöhe: 13240 mm
- Kabinenbreite: 1.600 mm
- Kabinentiefe: 1.400 mm
- Kabinenhöhe: 2.152 mm
- lichte Türbreite: 900 mm
- Türhöhe: 2.100 mm
- Nenngeschwindigkeit: 1,0 m/s
- Haltestelle: 6 davon eine Haltestelle mit geringerer Höhe von der Ausgangshaltestelle bis ins EG zur Pausenhalle
- eckseitiger Einstieg im EG sonst einseitig vom 1. bis 4.OG
- Montage in bauseitigem Betonschacht
- 2 Stück Kabinentableaus horizontal nach DIN EN 81-70:2018 aus gebürstetem Edelstahl mit mechanischen XL-Tasten 50 x
50 mm und Symbolgröße auf den Tastern 25 bis 40 mm - Bedienelemente taktil und auch mit Braille-Schrift und einem maximalem Kontrast 30 bis 60% zum Hintergrund
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17109 Demmin, Schützenstraße 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-21 📅
Name: FMK Aufzüge GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE282368082
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Str.10
Postort: Groß Lüdershagen
Postleitzahl: 18442
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3831666730📞
E-Mail: kontakt@fmk-aufzuege.com📧
Land: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungs-antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zu-ständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).