Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Unternehmensreferenz
1.1. Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1.1.1.
Von dem Bewerber/der BewGe müssen alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a), b) und c) insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden.
1.1.2.
Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber / die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ der BewGe genutzt werden soll.
Zu 2) Personelle Ausstattung:
Zu 2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern
Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 6 Mitarbeitern des Bewerbers/der BewGe in den letzten drei Jahren. Diese Mitarbeiter müssen entweder über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau verfügen.
Die Nichterfüllung der vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen III. 1.3. Ziff. 2.1 Punkt führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zu 2.2) Ansprechpartner
Es ist ein Ansprechpartner zu benennen, der die folgenden Erfahrungen nachweisen muss, die als Mindestanforderung gelten:
a) abgeschlossene Berufsausbildung / Studium, Meister oder Techniker im Bereich des Landschaftsgartenbaus,
b) nachweisliche einschlägige Berufserfahrung ≥ 5 Jahren,
c) nachweisliche Erfahrung als Projektleiter ≥ 3 Jahre.
Die Nichterfüllung der vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen III. 1.3. Ziff. 2.2 Punkt a) bis c) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der AG Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/der BewGe genutzt werden sollen.