Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Optimierung und die Weiterentwicklung der bestehenden SharePoint Plattform mit ihren Applikationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR)/IT- Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: IT-Einkauf
Telefon: +49 2203-6010📞
E-Mail: dirk.eltus@dlr.de📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.dlr.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84658553🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E84658553🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungszentrum und Raumfahrtagentur
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen im Bereich der DLR SharePoint Plattform
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Optimierung und die Weiterentwicklung der bestehenden SharePoint Plattform mit ihren Applikationen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linder höhe
51147 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Optimierung und die Weiterentwicklung der bestehenden SharePoint Plattform mit ihren Applikationen....”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Optimierung und die Weiterentwicklung der bestehenden SharePoint Plattform mit ihren Applikationen. Geplant ist, folgende Leistungen zu vergeben:
— LP 1: Wartung und Weiterentwicklung (inkl. Beratung und Konzepterstellung) der Intranet Anwendung „DLR-Intranet 2.0“,
— LP 2: Wartung und Weiterentwicklung (inkl. Beratung und Konzepterstellung) der sonstigen eigenentwickelten SharePoint Applikationen,
— LP 3: Analyse, Erstellung von Konzepten und Unterstützung bei der Migration auf neue SharePoint Versionen,
— LP 4: Planung, Erstellung von Konzepten, Entwicklung und Wartung von weiteren SharePoint-Themen,
— LP 5: Strategische Planung und Unterstützungsleistungen bei der Einführung von neuen Funktionen in der SharePoint-Plattform,
— LP 6: Konzeption und Durchführung von Anwenderschulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional: zweimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB B) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
B) Nachweis einer bestehenden Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
B) Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Erklärung zur Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Jahren 2018 bis 2020) B) Qualifikationsnachweise – Nachweise der formalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Erklärung zur Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Jahren 2018 bis 2020) B) Qualifikationsnachweise – Nachweise der formalen Qualifikation (Microsoft Partner Zertifizierungen):
— Nachweise und Beschreibungen der Referenzprojekte des Unternehmens,
— Nachweis zur formalen Qualifikation des Lösungsarchitekten,
— Nachweise und Beschreibungen der Referenzprojekte des Lösungsarchitekten,
— Nachweise zur formalen Qualifikation jedes geplanten Entwicklers,
— Nachweise und Beschreibungen der Referenzprojekte jedes geplanten Entwicklers,
— Nachweise zur formalen Qualifikation jedes geplanten Trainers,
— Nachweise und Beschreibungen der Referenzprojekte eines jeden geplanten Trainers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-01
10:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 023-055696 (2021-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld V.2.4) nicht ausgefüllt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 023-055696
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arvato Systems Perdata GmbH
Postanschrift: Martin-Luther-Ring 9
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341355220📞
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.arvato-systems.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 102-268780 (2021-05-25)