Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in der TW Anlage 2 zu Punkt I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens, Punkt II. Beraterprofile: Berufliche Befähigung/Qualifikation/Erfahrung der Berater*innen und Punkt III. Referenzprojekte mit Punkten bewertet.
Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Bei Nichteinhaltung nur einer der Mindestanforderungen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen finden Sie unter Punkt III.1.3 dieser Veröffentlichung.
Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 45 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Wird eine Erklärung nicht eingereicht bzw. nicht abgegeben, erhält der Bewerber für dieses Auswahlkriterium für den Teilnahmewettbewerb 0 Punkte.
Die Punkte können wie folgt erzielt werden:
I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Die Höchstpunktzahl für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beträgt 10 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von ca. 22,22 %.
I.1 Durchschnittliche Anzahl von im Unternehmen beschäftigten IT-Beratern
Die durchschnittliche jährliche Anzahl von im Unternehmen beschäftigten IT-Beratern im Jahr 2020 wird mit max. 5 Punkten bewertet:
50-99 IT-Berater*innen = 1 Punkt
100 bis 149 IT-Berater*innen = 2 Punkte
150 bis 199 IT-Berater*innen = 3 Punkte
200 bis 249 IT-Berater*innen = 4 Punkte
Über 250 IT-Berater*innen = 5 Punkte
I.2 Maßnahmen zur Sicherstellung der Kompetenz Ihrer Berater*innen z. B. in Form von Schulungen und Weiterbildungen
Die Beschreibung des Bewerbers zu I.2 wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
— Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 5 Punkte,
— Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Beschäftigten = 3 Punkte,
— Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Beschäftigten fördert = 1 Punkt.
II. Beraterprofile: Berufliche Befähigung/ Qualifikation / Erfahrung der Berater*innen
II.2 Expertise Berater*innen
Die Höchstpunktzahl für die Expertise der Berater*innen beträgt insgesamt 20 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von ca. 44,44 %.
II.2.1 Expertise in Fragestellungen zu Aufbau- und Ablauforganisation
Die Beschreibung zu Punkt II.2.1 wird mit max. 15 Punkten bewertet.
Der Bewerber soll die Expertise seiner unter Punkt II.1 benannten Berater*innen in Fragestellungen zu Aufbau- und Ablauforganisation für:
a) Rechenzentrumsbetrieb,
b) Softwareentwicklung,
c) Datawarehousing und -analytics sowie
d) der IT-Strategie- und Governance und
e) des IT-Managements und -Controllings Beschreiben.
Die Angaben des Bewerbers werden nach folgendem Bewertungsschema je Bereich [a) – e)] mit Punkten bewertet:
— Aktuelle Expertise ist detailliert und nachvollziehbar beschrieben sowie durch geeignete Zertifikate nachgewiesen = 3 Punkte,
— Aktuelle Expertise ist detailliert und nachvollziehbar beschrieben, aber nicht durch Zertifikate nachgewiesen = 2 Punkte,
— Aktuelle Expertise wurde beschrieben, war aber nur teilweise nachvollziehbar = 1 Punkt.
II.2.2 Kenntnisse über gängige IT-Anforderungen an kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Die Beschreibung zu Punkt II.2.2 wird mit max. 3 Punkten bewertet.
Die Angaben des Bewerbers werden nach folgendem Bewertungsschema mit Punkten bewertet:
— Aktuelle Kenntnisse sind detailliert und nachvollziehbar beschrieben sowie durch geeignete Zertifikate nachgewiesen = 3 Punkte,
— Aktuelle Kenntnisse sind detailliert und nachvollziehbar beschrieben, aber nicht durch Zertifikate nachgewiesen = 2 Punkte,
— Aktuelle Kenntnisse wurden beschrieben, waren aber nur teilweise nachvollziehbar = 1 Punkt.
II.2.3 Projektmanagement-Kenntnisse
Die Beschreibung zu Punkt II.2.3 wird mit max. 2 Punkten bewertet.
Die Angaben des Bewerbers werden nach folgendem Bewertungsschema mit Punkten bewertet:
— Aktuelle Projektmanagement-Kenntnisse sind detailliert und nachvollziehbar beschrieben sowie durch geeignete Zertifikate nachgewiesen = 2 Punkte,
— Aktuelle Projektmanagement-Kenntnisse sind nachvollziehbar beschrieben, aber nicht durch Zertifikate nachgewiesen = 1 Punkt.
III. Referenzen
Die Höchstpunktzahl für die Referenzen des Unternehmens beträgt insgesamt 15 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von ca. 33,33 %.
Der Bewerber muss mind. 1 Referenzprojekt und kann insgesamt bis zu 4 Referenzprojekte einreichen:
Bewertungskriterium:
Der Bewerber sollte 3 weitere Referenzen über vergleichbare Aufträge (d. h. eine durchgeführte Soll-Ist-Analyse einer IT-Abteilung oder einer IT-strategischen Beratung im Umfang von mind. 100 Personentagen) in den letzten 3 Jahren (ab 2018) bei einem vergleichbaren Auftraggeber, der unten in der Tabelle aufgeführt ist, benennen.
Je besser die Referenzen der vorliegend zu erbringenden Leistung entsprechen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber.
Für das 2., 3. und 4. nachgewiesene Referenzprojekt werden jeweils max. 5 Punkte vergeben (Bewertungskriterium). Es können für diese 3 Referenzprojekte also insgesamt maximal 15 Punkte erreicht werden.
Bei Angabe von weniger als 3 weiteren Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend (bei Angabe von 2 Referenzen können max. 10 Punkte, bei Angabe nur einer Referenz max. 5 Punkte vergeben werden).
Die Punktevergabe für die jeweilige Referenz richtet sich nach folgendem Bewertungsschema:
Vergleichbarer Auftragsinhalt (durchgeführte Soll-Ist-Analyse einer IT-Abteilung oder einer IT-strategischen Beratung im Umfang von mind. 100 Personentagen) bei einem/einer:
— gesetzlichen SV- Träger oder unmittelbare Bundesverwaltung = 5 Punkte,
— mittelbaren Bundesverwaltung = 3 Punkte,
— öffentlich rechtl. Einrichtung = 2 Punkte,
— Versicherungsunternehmen mit mehr als 2 Mio. Versicherten = 2 Punkte.