Beschreibung der Beschaffung
Der Bauherr beabsichtigt, die komplette Messdienstleistung zu vergeben. Es ist geplant, diese Dienstleistung längerfristig zu vergeben.
Anzubieten sind die Leistungen für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
Anzubieten ist der Kostenaufwand für ein Jahr.
Alle für den ordnungsgemäßen Mess- und Berechnungsdienst erforderlichen notwendigen Daten und Abrechnungen der Versorgungsunternehmen werden durch den Bauherren dem AN zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Novellierung der Heizkostenverordnung zum Stillstand gekommen ist. Daher muss damit gerechnet werden, dass die Verordnung ab dem 01.01.2022 in Kraft treten kann. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
In den Angebotspreis sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren.
Insbesondere sind dies:
- Lieferung, Montage, Programmierung, Wartung und Eichung der Mess- und Erfassungsgeräte
- sowie die Anzeigepflicht beim zuständigen Eichamt nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Miete alternativ Mietkauf aller notwendigen Mess- und Erfassungsgeräte einschließlich dergegebenenfalls erforderlichen
Zwischen- und Distanzringe bei der Meßkapselmontage in die vorhandenen Montageblöcke 2" koaxial Universalgewinde -
Technische Dokumentation - Qualitätssicherung (Überprüfung der Messausstattung- Aufnahme der Objektdaten und allgemeinen Liegenschaftsdaten
- Aufnahme der Heizungs- und Sanitäranlage mit den technisch erforderlichen Daten und Messgruppen - der jährlichen
Disposition der Hauptablesung (Terminplanung, Ableseeinsatzplanung, etc.) - monatliche Verbrauchsinformation gemäß neuer Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2022
- Rückübertragung der Ablesewerte in die Abrechnungssysteme
- Zwischen- und Endablesung
- technischer Kundendienst zur Bearbeitung von Zählertausch, Reparaturaufträge oder Erfassung von geänderten oder neuen
Heizkörpern bzw. Sanitärverbrauchern - Plausibilitätsprüfung von Kundendaten
- Erstellung von Heizungs- und Trinkwasserabrechnungen
- separate Ausgabe der Abrechnung für Wärme und Wasser an den Hauseigentümer bzw. Verwalter gegliedert in
Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung - Aufbau und Form der Einzelabrechnungen geeignet zur Weiterleitung an den Wohnungsnutzer
bzw. -eigentümer - Die Abrechnung muss in der sog. integrierten Abrechnung erfolgen.
Unser ERPS-System ist WODIS sigma 11 von Aareon.
- Dem Angebot ist ein Musterblatt zur Ausgabe der Abrechnungswerte und ein Mustervertrag beizulegen.
- Das z. Zt. gültige Mess- und Eichgesetz (MessEG), sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind einzuhalten