Niedersachsen Ports hat sich zur Erfüllung der entsprechenden kartellrechtlichen Verpflichtungen entschieden, den Erwerber des EVU im Rahmen eines transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens zu ermitteln. Auf diese Weise wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Veräußerung des EVU zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen erfolgt.
Gleichwohl vergaberechtliche Ausschreibungspflichten nicht bestehen, hat sich Niedersachsen Ports entschieden, das Verfahren in seiner Ausgestaltung an ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" anzulehnen. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages haben. Die Entscheidung über das Ob des Verkaufs behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen sind. Soweit dieses aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte, ist die Kommunikation per E-Mail zulässig. Der jeweilige Bieter trägt das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern. Niedersachsen Ports wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs entscheiden, ob die Kommunikation auch in den weiteren Verfahrensabschnitten über das Vergabeportal oder per E-Mail erfolgen wird.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
Verfahrensablauf:
1. Bekanntmachung
Niedersachsen Ports hat dieses Auswahlverfahren auf dem Deutschen Vergabeportal (
www.dtvp.de) bekannt gemacht. Die Verfahrensunterlagen konnten unmittelbar aus dem Projektraum des Deutschen Vergabeportals heruntergeladen werden.
2. Teilnahmewettbewerb
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter anhand der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft werden wird.
3. Indikatives Angebot
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden alle geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von Niedersachsen Ports im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen Informationen und Anforderungen zu erstellen. Die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Die indikativen Angebote werden von Niedersachsen Ports nicht gewertet, sondern dienen ausschließlich als informatorische Grundlage für die Aufnahme der Verhandlungen.
4. Verhandlungen mit allen Bietern
Nach Prüfung der eingegangenen indikativen Angebote erhalten alle geeigneten Bieter, die ein indikatives Angebot eingereicht haben, von Niedersachsen Ports eine Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen.
Mit Absendung dieser Einladung beginnt der von Niedersachsen Ports festzulegende, angemessene Verhandlungszeitraum, während dessen über einen Verkauf des EVU nicht anderweitig durch Niedersachsen Ports verhandelt wird.
Allen geeigneten Bietern wird innerhalb dieses Zeitraums die gleiche Anzahl an Verhandlungsterminen angeboten werden.
Nach dem Abschluss der Verhandlungen gibt Niedersachsen Ports für die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter jeweils eine verbindliche Fassung der Verträge vor, die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet. Auf diese Fassungen können die Bieter bis zum Ablauf der von Niedersachsen Ports bei Übersendung der verbindlichen Fassung angegebenen angemessenen Frist durch Abgabe von Angeboten gegenüber Niedersachsen Ports bieten. Spätestens mit Übersendung der verbindlichen Endfassung der Verträge samt Anlagen legt Niedersachsen Ports einen Mindestkaufpreis fest und übersendet die Wertungskriterien für den Wettbewerb.
Die eingegangenen Angebote werden anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Wertungskriterien gewertet.
Niedersachsen Ports wird in diesem Auswahlverfahren u. a. beraten durch die Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation, Auf der Heidwende 17, 27726 Worpswede. Die Kanzlei ist zur Entgegennahme von Eingaben (z.B. Bieterfragen u.ä.) und zur Abgabe von Erklärungen über dieses Vergabeportal bevollmächtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR65F