Niedersachsen Ports hat sich zur Erfüllung der entsprechenden kartellrechtlichen Verpflichtungen entschieden, den Erwerber des EVU im Rahmen eines transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens zu ermitteln. Auf diese Weise wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Veräußerung des EVU zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen erfolgt.