Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Personal:
Der Bewerber muss folgende Eigenerklärungen zum Personal vorlegen:
— Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte in den Rechtsgebieten Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwälte, die in beiden Rechtsgebieten tätig sind, zählen als eine Person,
— Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Vergaberecht,
— Eigenerklärung zur Anzahl der in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.
Als Mindestanforderung muss mindestens ein Fachanwalt für Vergaberecht und ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei tätig sein.
Rechtsanwälte, die beide Fachanwaltstitel führen, zählen in jeder Kategorie einzeln.
Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.5.2021.
Für die Erklärungen ist Formblatt 2 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 2) vom Eignungsgeber vorgelegt werden.
2. Referenzen zu vergleichbaren Hochbauprojekten
Der Bewerber muss Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen vorlegen:
a. Eine Referenz über die umfassende rechtliche Begleitung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB eines vergleichbaren Hochbauprojekts, bei dem alle relevanten Rechtsgebiete (Vergaberecht für Bau- und Planungsleistungen, Bau- und Architektenrecht, Vertragsrecht, Claim Management) abgedeckt wurden.
Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto.
b. Eine Referenz über die vergaberechtliche Beratung eines Auftraggebers i.S.d. § 98 GWB in einem vergleichbaren Hochbauprojekt. Die Referenz muss mindestens die Abwicklung eines Vergabeverfahren für Planungsleistungen und eines Vergabeverfahren für eine (Teil-) Generalunternehmervergabe umfassen.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Auftragsvolumen für die Bauleistungen von insgesamt mindestens 100 Mio. EUR netto.
c. Eine Referenz über die bauvertragsrechtliche Beratung und die Beratung in der Bauabwicklung (Nachträge, Behinderungsanzeigen, „Claim Management“) in einem vergleichbaren Hochbauprojekt.
Als vergleichbar gelten Hochbauprojekte (mit Ausnahme von Wohnungsbauprojekten) mit einem Bauvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto.
Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen; die Projekte müssen abgeschlossen sein oder (im Fall a und c) über mindestens 2 Jahre begleitet worden sein.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf Formblatt 3 (jeweils maximal 3 DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung enthält folgende Angaben:
— Gegenstand der Referenzleistung,
— Bauvolumen,
— Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift,
— Angabe des Ausführungszeitraums,
— Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Beratungsleistungen inkl. Angabe der umfassten Rechtsgebiete.
3. Referenzen zu Projekten mit BIM
Der Bewerber kann Eigenerklärungen über Erfahrungen bei der bau- und/oder vergaberechtlichen Begleitung und Beratung von Bauvorhaben, die mit der digitalen Methodik „BIM“ (Building Information Modeling – Bauwerksdatenmodellierung) geplant und/oder realisiert wurden, vorlegen. Es ist Formblatt 3 zu verwenden, es sind folgende Angaben zu machen:
— Gegenstand der Referenzleistung,
— Bauvolumen,
— Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift,
— Angabe des Ausführungszeitraums,
— Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Beratungsleistungen inkl. Angabe der umfassten Rechtsgebiete.
Zu beachten: Es handelt sich bei Ziff. III.1.3.3 (Referenzen zu Projekten mit BIM) um keine zwingende Eignungsanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt. Etwaige Erfahrungen mit BIM werden ausschließlich im Rahmen der Auswahlentscheidung (siehe Ziff. II.2.9 lit. e)) berücksichtigt.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt 3) vom Eignungsgeber vorgelegt werden. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt 5) abzugeben.