Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B.
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen,
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 53 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen.
Die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriftengleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
-Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
(siehe Anlage 1 - Eigenerklärung zur Eignung)